Geschrieben von GoLLoM am 20.02.2004, 10:17 Uhr |
Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn?
hmmm
Mein Freund hat sich nach der Trennung von seiner Frau auch selbständig gemacht.
Für die Tochter wurde erstmal UVG gezahlt. Soweit ok. Nach erneuter Prüfung kam dann halt auch raus, daß er mit dem Geschäft im Schnitt 400€/Monat Selbstbehalt hatte (ausgerechnet von Steuerberater, uns fiel das gar nicht auf, da ich zu der Zeit voll gearbeitet hab).
Das JA drängte ihn dann auch dazu, die Selbständigkeit aufzugeben und sich nen Job zu suchen. Da es auch immer schlechter lief, machte er dies. Jetzt ist er seit einem Jahr wieder arbeitslos- wie zum Trennungszeitpunkt auch :o(
Ausbildung hat er keine, darf laut JA auch keine machen- weil er ja "richtig" Geld verdienen soll.. Bewirbt er sich auf Arbeitsstellen, hagelt es Absagen da keine Ausbildung vorhanden--- Teufelskreis..
Zum Glück ist der Kontakt zur Ex-Frau sehr gut. Und wenn alles so läuft, wie es im Mom aussieht , dann wird auch der Unterhalt für die Kleine bald geregelt sein. Da sind die zwei zwar nit mit einverstanden, aber wenn das mit meinem Job jetzt klappt, dann werd ich den halt überweisen. Ist dann zwar auch nur der Mindestsatz, aber zumindest besser als nichts.
- Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn? - Hamunaptra 20.02.04, 10:10
- Re: Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn? - GoLLoM 20.02.04, 10:17
- Re: Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn? - Hamunaptra 20.02.04, 10:29
- Re: Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn? - GoLLoM 20.02.04, 10:35
- Re: Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn? - Hamunaptra 20.02.04, 10:29
- Re: Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn? - hase67 20.02.04, 12:17
- Re: Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn? - Hamunaptra 20.02.04, 13:22
- Re: Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn? - GoLLoM 20.02.04, 10:17