Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von engelweiß am 01.10.2013, 15:06 Uhr

Auf einmal allein ... und nun?

versteh ich nicht.
aus welchem grund sollst du aus der Wohnung fliegen?
prüft die vermietergenossenschaft monatlich euer einkommen?
ja zum abschluss eines mietvertrages können die bestimmte Voraussetzungen verlangen. ihr habt offensichtlich die Voraussetzungen erfüllt.

den auszug deines ex kannst du rückwirkend melden.

wegen den 5 Monaten würde ich nix melden. erst nachhinein.

und ganz ehrlich, meinem gefühl nach seid ihr nicht wirklich getrennt.
kein mensch teilt sich mit seinem ex die Wohnung. außer es bestehen noch Gefühle.
was machst du wenn er mit seiner neuen Freundin ankommt?
oder allgemein wenn er sein single-leben in der gemeinsamen "familienwohnung" lebt.
verkraftest du das?

lg

 
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