Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 31.01.2013, 9:29 Uhr

Abwarten... :-)

Das Gesetz war doch lange überfällig, und die Lösung, daß der andere Elternteil das Sorgerecht nur auf Antrag erhält, ist doch ganz brillant.
Im Grunde zielt das Gesetz in erster Linie auf die Frauen, die wir hier auch schon bisweilen erleben duften, die immer noch in der Paarebene leben und immer von MEINEM Sorgerecht, MEINEN Vorstellungen und vor allem MEINEM!!! Kind reden, den Umgang mit dem Vater konsequent vereiteln und das alleinige Sorgerecht sehr perfide mißbrauchen. Diese Väter waren bislang völlig machtlos, konnten aber mangels Sorgerecht nicht selbst initiativ werden (z.B. zweite Arztmeinung einholen),
Diesen Gegenparts wurde gesetzlich der Rücken gestärkt, und das finde ich gut so.

Väter, die sich kümmern wollen und das Sorgerecht beantragen, haben offenbar ein Interesse an dem Kind. Und die sollen bitte doch dann auch das GSR bekommen dürfen.
Die anderen, die sich eh nicht kümmern wollen, haben doch auch zumeist keine vernünftige Kenntnis der Rechtslage und werden schon deshalb den Antrag auf Sorgerecht zu 99% nicht stellen. Das fehlende 1%, das das Sorgerecht mißbrauchen will, um Streß zu machenb, dürfte es, nach einiger Anstrengung seitens der Mutter, zügig wieder los sein. Da kann man sich ium Ergebnis als Mutter doch dann eher entspannt zurücklehnen und abwarten, was passiert.

Ralph

 
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