Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von rabukki am 23.05.2012, 23:32 Uhr

Ab wann besteht Kindeswohlgefährdung ?

Eine Kindeswohlgefährdung wird nach einer ganzen Latte von Kriterien eingeschätzt. Allein beim "Erscheinungsbild der Eltern u. Verhalten der Eltern zum Kind / zu den Kindern" kann das alles eine Rolle spielen:

Äußeres Erscheinungsbild
Körperliche Verfassung
Psychische Verfassung
Suchtverhalten
Verantwortung für die eigene Gesundheit
Umgang mit Konsequenzen
Zeichen für Gewaltanwendung gegenüber dem Kind
Rohes Verhalten
Umgangston
Nehmen die Eltern ihre Aufsichtspflicht wahr
Wird die Elternrolle generationenentsprechend übernommen
Verständnis für kindliche Bedürfnisse
Emotionale Zuwendung positiv
Emotionale Zuwendung negativ
Blick- Körperkontakte
Verantwortungsbewußtsein gegenüber dem Kind
Alltagsstruktur

"Kooperationsverhalten der Eltern":
Kann mit Kritik umgehen
Nimmt Aufsichtspflicht wahr
Problemeinsicht vorhanden
Leidensdruck vorhanden
Realitätsbezug
Orientierung

Außerdem spielt das Erscheinungsbild der Kinder, die Wohnsituation, und und und eine Rolle. Wenn du eine Kindeswohlgefährdung meldest, wird u.a. gecheckt, ws du für eine Motivation hast/haben könntest. z.B. eine frische Trennung vom Ex und einen Bauch voll Ärger oder Co-Abhängigkeit, wie oben angedeutet.

Weshalb siehst DU denn das Kindeswohl als gefährdet an, das wäre die wichtigere Frage.

 
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