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Geschrieben von Keks10 am 28.04.2010, 13:46 Uhr

ARGE- Frage....Antrag, ..Wohnung...?

hab da mal ne frage.....war ja heute vormittag bei der wohng.gesellschaft, wg. der 4-r- wohng., ich bekomme sie auch, wollen noch das schriftliche ok von der ARGE haben.....habe bisher nur das mündl.....
ist das richtig,das ich den Antrag auf Alg 2... max. 6 wochen vorher stellen kann,d.h. zum 01.07.10 geht meine neuer MV also dann ende Mai2010.....

Nun meine Frage , wenn ich den Antrag stelle, bekomme ich am selben Tag noch die schriftl. Bestätigung, ist ja nur ein Stempel von Bearbeiter...????

 
16 Antworten:

Re: ARGE- Frage....Antrag, ..Wohnung...?

Antwort von Patti1977 am 28.04.2010, 13:58 Uhr

Ruf am besten bei deiner Arge an. Die können es genau sagen.

lg

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Re: ARGE- Frage....Antrag, ..Wohnung...?

Antwort von Keks10 am 28.04.2010, 14:00 Uhr

man sagte mir max. 6 wochen vorher......also ende mai2010

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Re: ARGE- Frage....Antrag, ..Wohnung...?

Antwort von Patti1977 am 28.04.2010, 14:10 Uhr

komisch, bei meiner schwester ging es sofort.

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Re: ARGE- Frage....Antrag, ..Wohnung...?

Antwort von Keks10 am 28.04.2010, 14:13 Uhr

wie war da die lage...??, mein problem ist ja, mein ex wohnt doch noch in der gem.wohng. der verdient gut u. sein lohn wird mit reingerechnet, wenn ich sofort antrag stelle u. er will mit der ARGE nix zutun haben, der zieht ja nicht aus,sonst hätt ich schon längst ein antrag gestellt......ist ein bissl verzwickt bei mir......

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Re: ARGE- Frage....Antrag, ..Wohnung...?

Antwort von Keks10 am 28.04.2010, 14:18 Uhr

will ja nur wissen, ob ich bei antragstellung, da gleich die schriftliche bestätigung bekomme...??

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Antrag auf ALG II sechs Wochen vorher...

Antwort von Ralph am 28.04.2010, 14:26 Uhr

... klingt vernünftig.

Zur Wohnung: Diese Bescheinigung sollte, da unabhängig von der Leistung, jederzeit ausgestellt werden können. In solch einer Bescheinigung steht ja nicht, daß sie die Miete ZAHLEN, sondern daß die Miete angemessen ist und deshalb bei der Hilfeberechnung BERÜCKSICHTIGT werden kann/wird.

Ralph/Snoopy

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@Ralph

Antwort von Keks10 am 28.04.2010, 14:29 Uhr

danke dir, für die heutige info.......

war schon 2x dort,u. man sagte mir,wenn kein antrag gestellt ist, kann man mir die schriftl. bestätigung noch nicht geben......

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Das ist ja dummes Zeug...

Antwort von Ralph am 28.04.2010, 14:33 Uhr

... dann ab zur Teamleitung und frage die, wie sie sich das denn so vorstellen... ob Du ggf. dann gleich wieder ausziehen mußt... *grummel*

Ralph/Snoopy

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Re: Das ist ja dummes Zeug...

Antwort von Keks10 am 28.04.2010, 14:36 Uhr

tja...........ich finde auch keine worte dazu.................

ist schon blöd......die dame heute bei der wohng.gesellschaft...hätte schon gerne heute schriftlich das ok von der ARGE gehabt......habe heute ein verbindliches vertragsangebot bekommen für die 4-r- wohng.....

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@Ralph

Antwort von Keks10 am 28.04.2010, 14:39 Uhr

die dame bei der ARGE sagte das letzte mal zu mir, das ich auch die kaution bekommen würde, wenn mein einkommen nicht ausreicht.....muß ich da extra nochmal ein antrag dann stellen..??? oder geht das automatisch....? habe keine ahnung..?

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Und mit diesem Angebot gehst Du nochmal zur Arge...

Antwort von Ralph am 28.04.2010, 14:43 Uhr

... notfalls zur Teamleitung. Bestehe auf jeden Fall darauf, daß aktenkundig gemacht wird, daß Du da warst. Nimm evtl. jemanden mit, der später bezeugen kann, daß Du vorstellig warst. Bekommst Du diese Bescheinigung nicht, notiere Dir selbst, wann Du bei der Arge gewesen bist, um das zu klären, und gehe das Mietverhältnis ein.

Sollte sich dann später herausstellen, daß die Wohnung nicht angemessen sein sollte, kommt die Arge in ganz gehörige Erklärungsnot. Du bist dann aus der Nummer raus.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Kaution morgen beantragen... o.T.

Antwort von Ralph am 28.04.2010, 14:43 Uhr

.

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Re: Kaution morgen beantragen... o.T.

Antwort von Keks10 am 28.04.2010, 14:44 Uhr

warum morgen schon....? ich habe dort noch gar kein antrag gestellt...?????

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Weil eine Kaution...

Antwort von Ralph am 28.04.2010, 14:47 Uhr

... nachträglich nicht bewilligt wird.

Wenn Du die Kaution bereits jetzt nicht zahlen kannst, sollte die Arge bereits jetzt Deine Verhältnisse prüfen. Zahlst Du die Kaution, ist der Bedarf gedeckt und eine Zahlung nicht mehr erforderlich. Die Arge übernimmt soetwas nur auf VORHERGEHENDEN Antrag. Die Ansicht ála "Ich hol mir das später bei der Arge wieder..." ist falsch.

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Re: Weil eine Kaution...

Antwort von Keks10 am 28.04.2010, 14:49 Uhr

ich kann jetzt schon 8 wochen voher den antrag stellen...?????

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Re: Und mit diesem Angebot gehst Du nochmal zur Arge...

Antwort von Keks10 am 28.04.2010, 15:13 Uhr

PN

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