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Geschrieben von Dreierbande am 05.04.2010, 11:55 Uhr

Mietkaution nach Auszug bei geschiedenen Mietern und Arge

Ich war wegs der Kaution für die potentielle neue Wohnung (weiß ja noch nicht, ob ich sie überhaupt kriege) zur Arge. Dort wurde mir gesagt, die Kaution würde nicht voll übernommen, da seinerzeit für diese Wohnung Kaution gezahlt wurde.

Problem dabei ist: Die Kaution hat mein Exmann bezahlt (nachweislich, er hat dafür extra ein kleines Darlehen aufgenommen, welches nur auf seinen Namen lief und welches von ihm alleine abbezahlt wurde, das ganze ist ein Sparbuch, wo der Name von Ex drin steht, meiner aber nicht). Aufgrund dessen konnte mein Inso-TH auch nicht auf diese Kaution zurückgreifen (was der nämlich seinerzeit versucht hat).
Wenn also tatsächlich was von der Kaution zurückgezahlt wird, geht das ganz an meinen Exmann und nicht an mich. Würde ein Teil an mich gehen, so hat in erster Linie mein Inso-Treuhänder Zugriff drauf (Masse nennt man das), bzw. nach Beendigung der Inso das Gericht aufgrund der Kosten-Stundung.
Wenn was zurückgezahlt wird, wird das erst nach der nächsten NK-Abrechnung sein, weil ja evtl. noch was ausstehn könnte an Kosten.
Mein Exmann hält entgegen der mietvertraglichen bestimmungen mehrere Katzen, die u.a. den Bodenbelag in seinen Räumen ziemlich ramponiert haben, ich denke, da wird ein ganzer Teil der Mietkaution für draufgehn und er hat vor 3 Jahren in einem Anfall von Zerstörungswut einiges kaputt gemacht, was er bis jetzt so gelassen hat. Ich gehe von aus, daß kein Cent der Mietkaution überhaupt noch ausgezahlt wird (im Gegenteil, ich bin froh, wenn die Kaution die Kosten überhaupt deckt).

Ich benötige nun aber, um die potentielle Wohnung zu bekommen, ein Schreiben der ARge, daß die im Falle einer Anmietung die Kaution direkt auf das Konto des Vermieters überweisen. Und die bekomm ich eben nicht, weil die Arge meint, ich hätte nach meinem Auszug sofort die hälftige damals bezahlte Mietkaution. Alles Reden hat nichts gebracht :-(

 
16 Antworten:

Re: Mietkaution nach Auszug bei geschiedenen Mietern und Arge

Antwort von Joni76 am 05.04.2010, 12:17 Uhr

Ehrlich gesagt wusste ich nicht, dass die ARGE überhaupt die Kaution übernimmt. Ich hab das immer selber bezahlt und dann wurde das Geld auf ein Sparbuch gepackt. Was sagt die ARGE denn, wenn du ihnen das genauso erzählst? Schonmal mit dem SB gesprochen?

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Re: Mietkaution nach Auszug bei geschiedenen Mietern und Arge

Antwort von Fröschli am 05.04.2010, 12:26 Uhr

Ich habe damals ein Zinsloses Darlehen bekommen, das ich mit 50€ monatlich abgezahlt habe.
Ginge sowas für dich?

LG
Becky

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Re: Mietkaution nach Auszug bei geschiedenen Mietern und Arge

Antwort von Dreierbande am 05.04.2010, 12:29 Uhr

Ja, ich war da und hab das auch so erzählt, aber der ist der Meinung, weil damals 1000 Euro an Mietkaution gezahlt wurden, daß mir davon die Hälfte zusteht, ich also nach meinem Auszug 500 Euro hätte für eine erneute Mietkaution, dementsprechend würden nur 100 Euro übernommen werden als Darlehen (daß das als Darlehen geht war mir vorher klar, es geht nur rein um den Betrag).
Ich habe aber diese 500 Euro gar nicht, und ich werde, wenn ich überhaupt was anteilig bekomme an Mietkaution, das Geld gar nicht bekommen, weil mein Inso-Treuhänder ein Vorrecht drauf hat und es in die Masse fließen würde.
Um diese Wohnung zu bekommen (und andere Möglichkeiten hab ich nicht, was anzumieten, eben wegen meiner Inso, das wäre die einzige Möglichkeit überhaupt in die engere Auswahl zu kommen) brauche ich eine Bescheinigung der Arge, daß die die 600 Euro Mietkaution direkt an den Vermieter überweisen und daß ich das Geld an die Arge abtrete. Und genau das will aber die Arge nicht und ohne die Bescheinigung, hab ich keine Chance auf die Wohnung, dann bin ich aus dem Rennen.

Ich hab keinen Cent um das selber zu bezahlen, ich hab, bevor ich damals Alg2 beantragt habe, erst von unseren Sparbüchern gelebt (gut, war nicht viel drauf, aber ich dachte damals, daß man erst Alg2 beantragen darf, wenn alles leer ist und man keinen Cent mehr hat), es ist nichts Erspartes mehr da, weder von mir, noch von den Kindern. Ich hab auch niemanden, der mir das leihen kann und mein konto darf ich (wegs Inso und Hartz4) auch nicht überziehn.

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Re: Mietkaution nach Auszug bei geschiedenen Mietern und Arge

Antwort von Dreierbande am 05.04.2010, 12:30 Uhr

Ich würde 100 Euro als Darlehen bekommen, aber nicht die erfoderlichen 600 Euro :-( Mir fehlen also 500 Euro und ich brauch diese Bescheinigung der Arge, ohne die läuft für den Vermieter gar nichts.

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Re: Mietkaution nach Auszug bei geschiedenen Mietern und Arge

Antwort von Joni76 am 05.04.2010, 12:35 Uhr

Kannst Du Dir das Geld irgendwo leihen? Eltern oder so? Nach dem Ex brauch ich wohl nicht zu fragen, oder? Ich kenn das auch...hab von unserer gemeinsamen Wohnung damals auch nichts mehr von den 800€ Kaution wiedergesehen..

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Re: Mietkaution nach Auszug bei geschiedenen Mietern und Arge

Antwort von taram am 05.04.2010, 12:40 Uhr

Hast du schriftlich ein Antrag auf Kautionsübernahme gestellt? Wenn ja, sofort Widerspruch dagegen einlegen. Denke, du kommst damit durch, selbst wenn du die Wohnung jetzt nicht bekommst, brauchst du ja für die nächste potentielle Wohnung auch Kaution. Also auf alle Fälle ein schriftlichen Antrag stellen.

Taram

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Re: Mietkaution nach Auszug bei geschiedenen Mietern und Arge

Antwort von Dreierbande am 05.04.2010, 12:45 Uhr

keine Chance :-(

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Re: Mietkaution nach Auszug bei geschiedenen Mietern und Arge

Antwort von Dreierbande am 05.04.2010, 12:47 Uhr

Schriftlich ja, hab ich persönlich auch abgegeben, aber beim selben Termin mündlich die Antwort bekommen, daß es nur 100 Euro gibt. Dann müßte ja normalerweise noch was Schriftliches folgen oder soll ich nen Widerspruch schreiben bezugnehmend auf die mündlichen Angaben des SB (ginge dann sicher schneller)?

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Re: Mietkaution nach Auszug bei geschiedenen Mietern und Arge

Antwort von taram am 05.04.2010, 12:58 Uhr

Ich würde entweder schriftlich auf eine schriftliche Antwort bestehen, oder nochmal hingehen und darum bitten, schriftlich ist aber besser.

Gruß Taram

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Re: Mietkaution nach Auszug bei geschiedenen Mietern und Arge

Antwort von taram am 05.04.2010, 12:59 Uhr

Es könnte natürlich sein, da ihr verheiratet seid, dass dir doch die Hälfte der Kaution zu steht. Da musst du dich nochmal erkundigen.

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Re: Mietkaution nach Auszug bei geschiedenen Mietern und Arge

Antwort von Dreierbande am 05.04.2010, 13:22 Uhr

Nein, wir sind schon seit 1,5 Jahren geschieden.

Mein TH hat damals schon versucht, Zugriff auf die MK zu bekommen, zumindest hälftig, aber das Gericht hat meinem Ex stattgegeben, da der beweisen konnte, daß er alleine die MK eingezahlt hat, dafür extra ein Darlehen aufgenommen hat und dieses von seinem Konto auf Raten abbezahlt hat.
Wenn ich jetzt wider Erwarten doch was rausbekommen würde, würde es eh an den TH ausbezahlt werden und nicht an mich, ich hätte keinen Cent davon, er hat sich die Vorrechte eintragen lassen dafür, das durfte er, nur bekam er keinen Zugriff darauf, daß er was davon abheben konnte.

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Re: Mietkaution nach Auszug bei geschiedenen Mietern und Arge

Antwort von taram am 05.04.2010, 13:57 Uhr

Na dann mach mal, dass du eine schriftliche Absage bekommst für die Übernahme der vollen Kaution und leg Widerspruch ein, die wollen dich einfach abwimmeln. Nicht das du nachher keine Whg bekommst, weil es an der Kaution hapert.

Taram

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Es ist Ostern und ich habe Urlaub...

Antwort von Ralph am 05.04.2010, 15:42 Uhr

deshalb nur kurz und in Stichworten:

- morgen hin
- SB ins Gebet nehmen, daß er die Zusicherung geben muß:

§ 22 Absatz 3 SGB II:

"(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden."

Der vorletzte Satz ist entscheidend,denn ohne Kaution geht heutzutage bei keinem Vermieter etwas.

- die aktuelle Kaution gehört nachweislich Deinem Ex, aufgrund welcher juristischen Erkenntnisse meint der SB, Du hättest Anspruch auf die Hälfte?

- wenn das nichts nützt, --> TEAMLEITUNG, wenn die auch uneinsichtig ist

-->Sozialgericht, einstweilige Anordnung erwirken.

Das funktioniert, auch wenn Du keinen schriftlichen Ablehnungsbescheid hast (solltest Du versuchen, in die Hand zu bekommen).

Sie kommen aus der Nummer nicht raus.

Alles Gute
Ralph/Snoopy

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Re: Es ist Ostern und ich habe Urlaub...

Antwort von mamamalvier am 05.04.2010, 16:37 Uhr

dann finde ich klasse das du trotz Urlaub eine solche Antwort für sie gegeben hast

von deiner Sorte sollte es mehr geben

wobei mein SB auch sehr nett ist und ich nicht das Gefühl habe er will mir was schlechtes

frohe Ostern Anna

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Re:

Antwort von Dreierbande am 05.04.2010, 16:41 Uhr

Danke Ralph, dann wünsch ich dir erstmal nen schönen Resturlaub und ich werd dann mal zu nem erneutem Pläuschchen zur Arge fahren morgen früh (ich hoffe, daß dann jemand da ist, sonst fahr ich eben Mittwoch nochmal hin, dann ist auf jeden Fall jemand da).

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Re: Mietkaution nach Auszug bei geschiedenen Mietern und Arge

Antwort von LizzyDore am 05.04.2010, 23:32 Uhr

hui was ein textchoas :)

also ich bin auch auf die arge angewiesen und ich weiß das die kaution GAR NICHT übernommen wird - du aber jeder zeit ein zinsfreies darlehn über die aufnehmen - also sie geben dir das geld und du zahlst es monatlich zurück. aber versuche doch mal den neuen vermieter zu fragen ob er sich drauf einlässt das du monatlich ein paar euro mehr miete zahlst bis die kaution komplett ist. die katuion kommt ja eh erst beim auszug zur rede - wenn beschädigungen an der wohnung sin oder eben nicht. die meisten machen das.

wünsch dir mit der wohnung viel glück - bei mir werden von der arge derzeit alle grundsätzlich abgelehnt - und das obwohl ich schimmel in der wohnung habe :(

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