Geschrieben von Murmeline am 18.11.2005, 9:53 Uhr |
2 verschiedene Paar Schuhe
Nein. Die Vaterschaftsanerkennung und die Abgabe einer Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht sind 2 verschiedene Paar Schuhe, die gesondert bei Jugendamt vorgenommen werden. Wenn Ihr nicht verheiratet seid, kannst Du entscheiden, ob er ebenfalls sorgeberechtigt wird oder nicht. Wenn nicht, hat er nur ein Umgangsrecht (und natürlich die Pflicht, Unterhalt zu zahlen).
- Haben wir dann beide Sorgerecht? - MissLissy 18.11.05, 9:46
- 2 verschiedene Paar Schuhe - Murmeline 18.11.05, 9:53
- Re: 2 verschiedene Paar Schuhe - Suka73 18.11.05, 9:56
- Re: Haben wir dann beide Sorgerecht? - berita 18.11.05, 10:45
- Re: Haben wir dann beide Sorgerecht? - Tamee&Jana 18.11.05, 18:53
- 2 verschiedene Paar Schuhe - Murmeline 18.11.05, 9:53