Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 18.11.2005, 9:56 Uhr

2 verschiedene Paar Schuhe

wie Murmeline schon sagt aber noch ein Zusatz von mir: Du KANNST ihm allerdings zu Deinem alleinigen Sorgerecht Teile vom gemeinsamen Sorgerecht einräumen, sofern das von beiden Seiten gewünscht wird. Mein damaliger Freund und ich hatten nämlich kurz überlegt, ob wir ihm z.B. ein Aufenthaltsbestimmungsrecht einräumen. Gott sei Dank haben wir das nicht - und mein Freund wollte dann auch nicht mehr.

LG und alles Gute
Sue

 
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