Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 28.09.2015, 23:45 Uhr

... Luxusproblem der besonderen Art... Unterhalt...

Frage doch beim dt. Anwalt nach, wie es rechtlich mit der Übernahme der Studienkosten in den USA aussieht.
Ausbildungskosten Müssen m.E. auch in Deutschland übernommen werden. Nur ist es hier eben seltener, oder man spricht von ganz anderen Beträgen.

Da würde ich ansetzen und nach der Auskunft des Anwaltes entscheiden, wo ab 18 geklagt wird.

 
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