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Geschrieben von Zzina am 12.01.2012, 11:58 Uhr

@balsta

sollte man jetzt - überspitzt gefragt - mitleid mit dem täter haben ??

Mh wie soll ich es ausdrücken, Mitleid mit ihm habe ich nicht er hat etwas scheußliches getan und geht dafür jetzt ganz sicher noch länger hinter Gitter, wie das worfür er eigentlich angeklagt war. ABER ich überlege einfach was macht aus einem Menschen der vorher eben noch nicht für Gewalttaten "bekannt" war zu einem Mörder. Der eine Waffe mitnimmt und im Gerichtssaal rumschießt. Was für ein Auslöser ist das, das frage ich mich.

macht es die tat weniger schlimm wenn er schon vorbestraft wäre ??

Nicht weniger schlimm auf keinen Fall, aber für mich wäre weniger "Entsetzen" dabei, wenn ein angeklagter Mörder eine Waffe mitbringen würde und jemanden erschießt wäre der Gedanke dabei skrupellos. Bei jemandem der wegen Veruntreuung vor Gericht steht, dachte ich kann doch nicht sein. Zumal er gerade das Urteil auf Bewährung bekam.

aber die Trauer und den Schock müssen nun alle Angehörigen, von den Opfern und vom Täter aushalten.

 
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