Geschrieben von kirshinka am 27.01.2024, 15:48 Uhr |
Wohnung/Haus zu Lebzeiten überschreiben
Angeregt durch den post unten, meine Frage.
Wisst ihr, wie das mit Steuern ist, wenn man Eigentum bei Lebzeiten an die Kinder überschreibt?
Re: Wohnung/Haus zu Lebzeiten überschreiben
Antwort von Leena am 27.01.2024, 16:00 Uhr
Was genau meinst Du..? Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer, Einkommensteuer..? Welche Nutzung des Objekts..? Einfamilienhaus oder Mietwohngrundstück / Geschäftsgrundstück?
Kommt darauf an.
Re: Wohnung/Haus zu Lebzeiten überschreiben
Antwort von die_ente_macht_nagnag am 27.01.2024, 16:22 Uhr
Es ist Schenkungsteuerpflichtig, dafür gelten die gleichen Freibeträge wie für Erbschaftsteuer. Grunderwerbsteuer fällt bei Übertragung an Angehörige 1. Grades nicht an.
Alles ohne Gewähr, kann man im Zweifel auch selbst recherchieren.
Re: Wohnung/Haus zu Lebzeiten überschreiben
Antwort von dhana am 27.01.2024, 16:29 Uhr
Hallo,
ist nicht so einfach zu sagen - es kommt darauf an. Wenn es um größere Werte geht, muss man sich beraten lassen, das ist recht kompliziert.
Zum einen wer soll die Schenkung bekommen?
Ehegatte, Kind, Enkelkind...
Wenn man z.B. einem eigenen Kind schenken will, sind glaub 400.000 Euro steuerfrei - aber das gilt für 10 Jahre. Und innerhalb dieser 10 Jahre kann auch zurückgefordert werden, wenn z.B. der Schenkende bedürftig wird.
Wir wohnen mit meinen Eltern im selben Haus - für über 20 Jahren haben mir meine Eltern 1/3 am Haus überschrieben - damit wir aus dem Bungalow ein Stockhaus bauen konnten - wir wohnen oben, meine Eltern unten.
10 Jahre später haben mir meine Eltern auch den Rest überschrieben - meine Geschwister musste ich dann auszahlen und meinen Eltern wurde ein lebenslanges Wohnrecht für die untere Wohnung eingetragen.
Die Übertragung muss sowieso bei einem Notar gemacht werden - der kann einem auch beraten damit für alle eine zufriedenstellende Lösung gefunden wird. Auch was die Schenkungssteuer betrifft.
Man sollte halt daran denken, schenkungsteuerfrei schenken kann man alle 10 Jahre diesen Freibetrag - je nachdem was an Vermögen da ist, sollte man rechtzeitig damit anfangen.
Und sollte der Schenkende bedürftig werden, werden bevor Sozialhilfe fällig wird auch die Beschenkten zur Kasse gebeten - also alle verschenken und dann dem Staat die Versorgungskosten auferlegen funktioniert nicht.
Gruß Dhana
Re: Wohnung/Haus zu Lebzeiten überschreiben
Antwort von Leena am 27.01.2024, 16:49 Uhr
Was man vielleicht auch im Hinterkopf behalten sollte, wäre die Frage, wie sich die Familiensituation und das Verhältnis zueinander ggf. entwickelt. Es kommt tatsächlich öfter vor, dass der Schenkende mit der Schenkung auch gewisse Erwartungen an den Beschenkten verbindet, von Pflege im Alter über Mitsprache bei persönlichen Entscheidungen bis zu hin diversen Formen der Dankbarkeit. Und dann wollten manche durchaus die Schenkung wegen "groben Undank" wieder zurück...
Oder auch bei mehreren Geschwistern das Verhältnis untereinander - nach dem Motto, du hast ja das Haus bekommen, also kümmere du dich, wenn die Eltern alt und pflegebedürftig werden, nee, nee, mach du mal - ich halt mich da raus!
Von daher - ich habe (beruflich) in der Regel nur mit den Fällen zu tun, wo es schiefgegangen ist, die Fälle, wo es harmonisch und friedlich lief, gibt es natürlich auch. Aber das Risiko sollte man im Hinterkopf behalten.
Re: Wohnung/Haus zu Lebzeiten überschreiben
Antwort von Glückskind1709 am 27.01.2024, 17:36 Uhr
Kinder haben 400.000€ steuerfrei bei einer Schenkung. Kosten sind Notarkosten und die Kosten für die Grundbucheintragung. Wie der Vertrag ausgestellt wird ist einem selbst überlassen. Ich würde immer nur mit Niesbrauch für den Schenkenden machen und der Klausel der Rückabwicklung falls der Schenkende in eine Notsituation kommt. Und das wenn keine Kinder ( Enkel ) das Verschenkte im Falle des vorzeitigen Totes des Beschenkten an den Schenkenden zurück geht.
Re: Wohnung/Haus zu Lebzeiten überschreiben
Antwort von SunnyGirl!75 am 27.01.2024, 17:42 Uhr
Oh das Thema gibt's bei uns auch, d.h. in der Familie meines Mannes.
Also seiner Schwester wurde das Haus "vererbt" mit Lebenslangem Wohnrecht der Eltern. Mein Mann müsste also von ihr ausgezahlt werden.
Aber wann und wie da hab ich ehrlich gesagt keine Ahnung von.
War beim Notartermin leider nicht dabei.
Aktuell bewohnt sie die Einliegerwohnung im OG des Hauses mit ihrem Teenager-Sohn.
Vielleicht tauschen sie auch mal, falls mein Schwiegervater verstirbt, was laut der Ärzte bald eintreten könnte, da er bereits ein Vollpflegefall geworden ist.
Re: Wohnung/Haus zu Lebzeiten überschreiben
Antwort von Dots am 27.01.2024, 20:48 Uhr
Ich hab das gerade mit meiner Scheidungsanwältin besprochen, sie meinte sogar, dass man nach zehn Jahren nach der ersten Schenkung steuerfrei weitere 400.000 an die Kinder übertragen kann.
Re: Wohnung/Haus zu Lebzeiten überschreiben
Antwort von Leena am 28.01.2024, 10:13 Uhr
Um mal auf potentielle Fragen einzugehen:
Nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks durch Verwandte in gerader Linie, Stiefkinder sowie durch Ehegatten dieser Personen von der Grunderwerbsteuer befreit.
Freibetrag bei Schenkungen an Kinder (bzw. Enkelkinder, wenn die Kinder bereits tot sind) liegt bei 400.000 € (alle 10 Jahre). Der Wert der Immobilie wird dann i.d.R. im Rahmen einer Bedarfsbewertung auf den Stichtag der Schenkung vom Finanzamt festgestellt. Auch nicht immer unproblematisch, insbesondere wenn man Baumängel bei einem alten Haus berücksichtigen lassen will, braucht man oft Sachverständigengutachten, die auch Geld kosten.
Für eine Grundstücksschenkung braucht man einen Notar, es werden also Notarkosten fällig.
Dann ist da natürlich noch die Frage, was man möchte - eine komplette Schenkung, Vorbehaltsnießbrauch, lebenslanges Wohnrecht, Übernahme von Pflege/Pflegekosten im Bedarfsfall für den Schenkenden... das ist ein weites Feld und man braucht eine vernünftige Beratung.
Und dann die Frage, wie das Objekt anschließend genutzt wird... Eigennutzung, Vermietung, ... auch da muss man sich Gedanken machen und braucht eigentlich eine fachmännische Beratung, damit einem hinterher je nach Gestaltung nichts auf die Füße fällt.
Re: Wohnung/Haus zu Lebzeiten überschreiben
Antwort von mirage am 28.01.2024, 10:57 Uhr
Steuern fallen bei einer Überschreibung nicht an.
Das neue Eigentümer zahlt dann die Grundsteuer, die Du bisher gezahlt hast.
Wir sind auch gerade dabei, uns mal um die Erbangelegenheiten zu kümmern.
Das Nießbrauch-Recht ist da eine gute Möglichkeit.
Re: Wohnung/Haus zu Lebzeiten überschreiben
Antwort von kirshinka am 28.01.2024, 20:02 Uhr
Hmm - gute Frage. Ich hatte jetzt keinen konkreten Anlass, aber hier haben ja viele ein Haus oder eine Wohnung und die Frage ist, wie man das am Besten - und vielleicht besser noch zu Lebzeiten - übergibt. Eine Freundin hat grade ein Haus geerbt und einen Haufen Ärger grade mit dem Verkaufen.
Wo kann ich denn mehr darüber lesen?
Re: Wohnung/Haus zu Lebzeiten überschreiben
Antwort von kirshinka am 28.01.2024, 20:04 Uhr
Danke Dir für die Auskunft- klar sich schon, dass man natürlich selbst für sein Alter aufkommen muss - egal was es beinhaltet.
Re: Wohnung/Haus zu Lebzeiten überschreiben
Antwort von kirshinka am 28.01.2024, 20:06 Uhr
Vielen Dank Dir.
Interessanter Einblick - ich gehe immer davon aus, dass sich ja eh alle gut verstehen und mögen….
Re: Wohnung/Haus zu Lebzeiten überschreiben
Antwort von kirshinka am 28.01.2024, 20:10 Uhr
Vielen Dank für die sehr aufschlussreichen Antworten und dass ihr euch die Zeit genommen habt.
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