von Phila83 am 24.01.2024, 22:44 Uhr |
Kündigungsfrist
Ich frage für einen Freund. Echt!
Ein Freund von mir lebt im Eigentum und hat die obere Wohnung vermietet.
Mit der Mieterin lebt er seit ~11 Jahren in einem On-/Off Verhältnis.
Sie wohnt da seit 12Jahren.
Mein Bekannter hat Alkoholprobleme und Depressionen.
Er war wegen beidem schon mehrfach in Behandlung.
Jetzt ist er kürzlich gestürzt. Nüchtern! Bei Hausarbeiten und hat sich nen Oberschenkelhals gebrochen.
Er lag vor Schmerzen brüllend auf der Terrasse. Sie: Ich habe zu oft für dich den RTW gerufen. Das mache ich nicht mehr!
Er ist dann zum Nachbarn gerobbt.
Er ist aktuell in der Reha und macht tolle Formen: heute hat er sich an Treppen getraut!
Er ist absolut d'accord, dass diese Frau gehen muss.
Sonst wird er keinen Frieden finden!
FRAGE:
Wie lange Kündigungsfrist bei Mieterin 12 Jahre?
Re: Kündigungsfrist
Antwort von Daria87 am 24.01.2024, 23:04 Uhr
KüFri dürfte ein Jahr betragen.
Aber viel wichtiger (ich gehe davon aus, dass er in DE vermietet): welchen Grund möchte er angeben?
Re: Kündigungsfrist
Antwort von Neverland am 24.01.2024, 23:15 Uhr
Er soll sich informieren. Das könnte durchaus ein besonderer Härtefall sein, de zur sofortigen Kündigung berechtigt. Wegen unterlassener Hilfe.
Re: Kündigungsfrist
Antwort von Madzie04 am 25.01.2024, 0:14 Uhr
Wir vermieten selbst. Normalerweise 1 Jahr, aber wie Neverland schreibt bitte unbedingt prüfen lassen ob hier die Härtefallregelung greift.
Wenn es so ist, trotzdem unbedingt, fristlos und ordentlich fristgerecht kündigen.
Deinem Freund gute Besserung
Re: Kündigungsfrist
Antwort von Ally79 am 25.01.2024, 6:35 Uhr
Ich habe vor kurzem in der Presse einen ähnlichen Fall gelesen. Da gab es eine Verurteilung wegen unterlassener Hilfesleistung. Hat er es zur Anzeige gebracht? Dann könnte er vermutlich früher kündigen.
Re: Kündigungsfrist
Antwort von Sue_Ellen am 25.01.2024, 8:06 Uhr
ich sehe das etwas anders, menschlich ist das natürlich enttäuschend, aber die wohnung kündigen?
die mieterin wird sich immer darauf herausreden, dass er ja suchtkrank ist und sie in dem moment nicht wissen konnte, ob er nüchtern oder blue ist und vielleicht nur auf der suche nach aufmerksamkeit ist. dann war es das schon wieder.
wenn er sie wirklich-und das ändert sich ja bei einer on-off beziehung auch immer wieder-aus der wohnung raushaben will, wird er eigenbedarf geltend machen müssen.
aber echten, sonst wird es u.u. teuer.
Das wird wohl schwierig!
Antwort von Caot am 25.01.2024, 8:15 Uhr
Er wohnt wo? Das hab ich nicht ganz verstanden.
In der unteren Wohnung und hat zur Mieterin oben drüber eine Beziehung. Weil die jetzt mal wieder off ist, also die Beziehung und sie nicht den RTW rief, soll jetzt gekündigt werden?
Ich behaupte jetzt mal: da hat dein Bekannter keine Chance!
Eigenbedarf wäre möglich. Nur eben nicht, wenn er unten drunter wohnt. Er müsste den, im Zweifel und wenn sich die Off-Freundin wehrt, nachweisen. Kann er das?
Und ob die Aussage „rief keinen RTW“ reicht und überhaupt ……. Jesus Maria!
Ich schätze hier eine Kündigung als schlecht ein.
Ich hoffe dein Bekannter hat als Eigentümer einer vermieteten Immobilie eine Rechtschutzversicherung oder ist Mitglied bei z.B. Haus- und Grund. Da könnte er sein Problem mal den dortigen Rechtsanwält:innen vorstellen.
Re: Das wird wohl schwierig!
Antwort von linghoppe. am 25.01.2024, 8:28 Uhr
er wohn doch unten und sie oben, Beziehung beenden , aber ansonsten glaub ich nicht
dass es so einfach ist die Wohnung zu kündigen.
wenn er sie angezeigt hat wegen unterlassener Hilfeleistung
eines verstehe ich nicht, er konnte zum Nachbarn robben da hätte er doch selst anrufen können
Re: Das wird wohl schwierig!
Antwort von linghoppe. am 25.01.2024, 8:32 Uhr
ubs er oben
Re: Kündigungsfrist
Antwort von Daria87 am 25.01.2024, 8:57 Uhr
So sehe ich das auch
Wird kaum möglich sein
Antwort von Astrid am 25.01.2024, 9:14 Uhr
Hallo,
es ist, wie einige Vorrednerinnen schon sagten: Man kann Mietern heute nicht mehr kündigen ohne triftigen Grund. Und da gibt es nicht viele. Der häufigste Grund ist Eigenbedarf. Den muss man aber nachweisen, es reicht nicht, hier zu schwindeln. Sondern es wird tatsächlich kontrolliert.
Weil die Frau bei einem Alkoholkranken, der immer mal wieder stark betrunken irgendwo herumliegt, keinen RTW gerufen hat, wird er ihr nicht kündigen können. Man kann die Frau ja auch irgendwo verstehen, wenn ich ehrlich bin. Und wenn sie anführt, dass sie ihn schon mehrfach herumliegend angetroffen hat, wird das Gericht ihr vermutlich nicht vorwerfen, dass sie hätte erkennen müssen, dass es diesmal anders war.
Vielleicht ist diese wunderbar romantische Beziehung der beiden ja bald auch wieder im „On-Status“, dann ist eh erstmal wieder alles in Butter, gell.
LG
Re: Kündigungsfrist
Antwort von suityourself am 25.01.2024, 9:27 Uhr
Er wird sonst keinen Frieden finden?
Hört sich an wie: ich schaffe es nicht, diese Beziehung wirklich zu beenden, deswegen werfe ich sie jetzt raus.
Wenn das der eigentliche Grund ist - irgendwie verständlich, aber gleichzeitig Grund genug, in einer Therapie an sich zu arbeiten oder?
Alkoholkrank, Drogenmißbrauch - und da bist du dir dann ganz sicher, dass sie das genau so gesagt hat?
Allerdings sehe ich die unterlassene Hilfeleistung anders als andere Foristen hier:
Ein Bruch kann sehr weh tun und die Schmerzen und damit verbundenen Schmerzenslaute sind nun eindeutig andere, als die evt. unverständliche Brüllere/Brabbelei etc eines Betrunkenen.
Und selbst wenn nicht: dass man schon so oft den RWT gerufen hat und jetzt keine Lust mehr dazu hat ist ganz klar unterlassene Hilfeleistung mit Ankündigung.
Aber: das ist kein Kündigungsgrund. Ein Mietvertrag hat ja nun nichts mit einem Unfall oä zu tun bzw,. hängt daran, wie man sich im Fall ein solchen verhält.
Vertrag und Hilfeleistung sind unabhängig voneinander zu betrachten und taugt daher wohl kaum als Kündigungsgrund.
Und tatsächlich sollte er sich wohl man Gedanken darüber machen, warum Menschen ihm nicht mehr glauben. Die Schuld jetzt komplett auf diese Frau zu schieben bzw. bei sich selbst keinerlei Schuld zu sehen, ist doch wohl eher typisch für jemanden, der sich nicht als wirklich krank/abhängig sieht.
Re: Kündigungsfrist
Antwort von bea+Michelle am 25.01.2024, 10:03 Uhr
Von Drogen lese ich da jetzt nichts
Re: Kündigungsfrist
Antwort von WonderWoman am 25.01.2024, 10:28 Uhr
es gibt eine erleichterte kündigung wenn das gebäude nur 2 wohneinheiten hat und er alleiniger eigentümer ist. der § ist irgendwo in den 570ern im bgb. 572? 573? dann braucht es nicht mal einen beweisbaren grund. es reicht wenn er sagt dass das vertrauensverhältnis kaputt ist.
google mal nach zweifamilienhauskündigung. ich meine dass das unter dem begriff lief. mietrecht ist nicht mein spezialgebiet und mein studium ist eine weile her, aber ich erinnere mich an einen fall in einer prüfung....
er sollte sich an die haus&grund wenden.
Re: Kündigungsfrist
Antwort von daide am 25.01.2024, 15:46 Uhr
So ist es! §573a, hab ich grad auch vor kurzem bei einem Seminar von Haus & Grund gelernt. Die kann ich als Ratgeber in allen Mietangelegenheiten sehr empfehlen.
Re: Kündigungsfrist
Antwort von Phila83 am 25.01.2024, 16:20 Uhr
Danke für alle Antworten!
Wir werden heute Abend wohl wieder telefonieren und ich hoffe, dass ich ihm mit einigen eurer Infos weiterhelfen kann.
Re: Kündigungsfrist
Antwort von Lillimax am 26.01.2024, 9:15 Uhr
Ja, erzähl ihm das mal. Als Vermieter sollte er diese Dinge allerdings alle selbst wissen, oder? Die ganze Geschichte kann man meiner Meinung nach nicht ernst nehmen.
LG
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