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Geschrieben von Abb am 05.08.2013, 15:58 Uhr

witwenrente

Die große Witwenrente
Einen Anspruch auf die so genannte große Witwenrente hat der Ehegatte, wenn sein verstorbener Ehepartner mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat. Allerdings muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

- die Witwe oder der Witwer muss erwerbsgemindert sein, oder
- sie oder er müssen ein minderjähriges Kind erziehen, das Anspruch auf Waisenrente hat, oder
- sie oder er muss über 45 Jahre alt sein.
Sonst erhält der hinterbliebene Ehegatte nur die kleine Witwenrente.

Insofern stimmt das mit einem Mindestalter (45), wenn keine Kinder da sind bzw. die Witwe nicht erwerbsgemindert ist.

Wenn keins der Kriterien zutrifft, gibt es nur die "kleine Witwenrente", diese wird 2 Jahre lang gezahlt. (25 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen)

LG
Susi

 
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