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Geschrieben von Abb am 05.08.2013, 14:14 Uhr

witwenrente

Hallo Vallie,

da die KSK nicht der Rententräger ist, sondern die Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung nur weiterleitet, sollte die Witwe sich an letztere wenden. Die KSK selber zahlt keine Renten aus. Möglicherweise wurde da was mit einer Art "Sterbegeld" verwechselt, aber damit kenne ich mich nicht aus. Die KSK fungiert ja quasi als "Arbeitgeber", da sie den Arbeitgeberanteil auf den Beitrag des Versicherten drauflegt - vielleicht zahlen die dann auch die drei "Gehälter", die die Hinterbliebenen auch erhalten, wenn sie regulär angestellt sind.

LG
Susi

 
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