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von Leena  am 05.08.2013, 14:29 Uhr

witwenrente

Unter Umständen kann das schon stimmen... grundsätzlich.

Die Witwenrente ist tatsächlich einkommensabhängig, und möglicherweise verdient Deine Kollegin tatsächlich so viel und der Rentenanspruch ihres verstorbenen Mannes ist möglicherweise vergleichsweise niedrig, so dass ihr nach den ersten 3 Monaten wirklich keine Witwenrente mehr zu steht - kann schon sein, grundsätzlich.

Wenn sie dann selbst im Rentenalter ist bzw. sich ihr Einkommen entsprechend ändert, sieht das vermutlich aber wieder anders aus.

So gesehen - die Info von der Künstlersozialkasse KANN richtig sein. Ob sie es ist, wer weiß... :-/

 
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