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Geschrieben von eviba am 20.10.2011, 20:57 Uhr

Wir waren damals schon beim Anwalt

Hi, B.

lies mal hier: http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/fristen-bei-nebenkostenabrechnungen.html

dieElle hat vollkommen recht! Die Abrechnung hätte nur für ein Jahr rückwirkend Gültigkeit haben dürfen - also ab zum Anwalt ...und Putzen sofort einstellen!

VG eviba

 
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