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Geschrieben von dieElle am 20.10.2011, 17:37 Uhr

Eure meinung

Ich halte die komplette NK-Abrechnung für nichtig. Der Zeitraum für die Abrechnung der Nebenkosten darf meines Wissens max. ein Jahr betragen.
Das muß zwar nicht zwingend das Kalenderjahr bedeuten (also Januar bis Dezember), aber es dürfen nicht mehr als 12 Monate abgerechnet werden.
Ich gehe stark davon aus, dass Euer ehemaliger Vermieter nicht korrekt abgerechnet hat und die Schuldsumme unter Umständen viel niedriger hätte ausfallen müssen!!
Beispiel: Ihr seid im August 2008 ausgezogen. Der Abrechnungszeitraum bei Euch war immer von August bis Juli des Folgejahres.
Der Vermieter hätte also max. Augst 2007 bis Juli 2008 abrechnen dürfen!!
Das vorherige Jahr ist unerheblich, weil eine Abrechnung hierfür die Jahresfrist (Abrechnung zum Ablauf eines Jahres, nach Ende des Abrechnungszeitraumes) überschritten hätte!
Ich würde das mal dem Mieterbund vorlegen und prüfen lassen!
Kann sein, dass Du Beträge zu tilgen versuchst, die Du gar nicht zahlen MUSST!

 
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