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Geschrieben von peekaboo am 20.01.2021, 18:53 Uhr

Wir haben ähnliches durch...

Das mit den 100.000 € mindestens stimmt. Ehegatten Unterhalt wird nicht angerechnet. Wir haben mit dem Sozialamt gesprochen, die Sterbeversicherung müssen wir nicht auflösen. Auch haben wir bereits geklärt, dass wir für die Wohnungsauflösung Geld benötigen. Dieses durften wir auch einbehalten, müssen aber innerhalb von drei Monaten eine Rechnung für die Auflösung vorlegen. Die drei Monatsgehälter Kündigungsfrist beziehungsweise die Miete hierfür wird auch vom Sozialamt übernommen. Ansonsten mussten wir alles offen legen oder auch kündigen. Wichtig ist: habt ihr eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung? Seid ihr auf dem Konto bei der Bank eure Mutter eingetragen?

Also dies ist natürlich alles nachdem das Sparbuch (falls vorhanden) aufgebraucht worden. Zusätzlich bekommt sie circa 125 € Taschengeld monatlich vom Sozialamt.


LG und viel Erfolg
Peekaboo

 
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