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Geschrieben von Pamo am 21.01.2021, 17:23 Uhr

Seniorenheim / Kinder /

Die Lebensversicherung als Bestattungsvorsorge ist vollkommen in Ordnung - so lange die unwiderruflich an einen Bestatter oder die Bestattungstreuhand abgetreten wird. Dann wird die aus dem Schonvermögen rausgerechnet, kann also noch zusätzlich zum Schonvermögen "behalten" werden.

Frag bitte einfach beim zuständigen Sozialamt nach, wie hoch die Bestattungsvorsorge höchstens sein darf - das wird in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Du kannst dich an einem angemessenen Betrag von 5.000 bis 7.000 € orientieren.

Schenkungen *jetzt* sind definitiv keine gute Idee. Diese werden 10 Jahre zurück verfolgt und können zurück gefordert werden. Wenn die Schwiegermutter sich durch Schenkungen vorsätzlich arm macht, dann hat sie keinen Sozialhilfeanspruch. Mal ganz davon abgesehen, dass bei strategischen Schenkungen kurz vor Heimaufnahme beim Sachbearbeiter im Sozialamt alle Alarmglocken losgehen und insgesamt noch genauer hingesehen wird als bei den Durchschnittsfällen.

 
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