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Geschrieben von Anna3Mama am 20.01.2021, 14:27 Uhr

Seniorenheim / Kinder /

Würde Euch dringend empfehlen, dass sie noch eine Schenkung an Euch macht. Geld, dass dann für Beerdigung& Co aufgehoben wird.

Ansonsten bleibt nur § 90 Abs. 3 SGB XII ... ggf die Härtefallregelung , falls es für die Angehörigen ein Härtefall wäre, die Kosten für die Beerdigung aufzubringen (eher nicht, nehm ich an).

Ansonsten sind Lebensversicherungen kein Schonvermögen und müssen zur Kostendeckung herangezogen werden.

 
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