von Pebbie am 18.01.2012, 14:52 Uhr |
Wie rechtlich vorgehen bei Beinbruch ?
Hallo !
Was willst Du denn weiter machen ?
Ich bin in der SS mal gestürzt und habe ies der Unfallversicherung gemeldet und gut war´s. Dafür ist es eben eine Unfallversicherung....
Oder willst Du auf so etwas wie Schadenersatz hinaus ? Dann solltest Du Anzeige erstatten, wenn es denn wirklich eine verletzung seiner Aufgaben war. Aber ganz ehrlich ? So etwas kann doch passieren, da würde ich jetzt nicht so ein grosses Ding drum machen.
Gute Besserung !
Lg Ute
- Wie rechtlich vorgehen bei Beinbruch ? - philips 18.01.12, 12:52
- Re: Wie rechtlich vorgehen bei Beinbruch ? - fsw 18.01.12, 14:44
- Re: Wie rechtlich vorgehen bei Beinbruch ? - Pebbie 18.01.12, 14:52
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