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von Leena  am 23.10.2022, 13:32 Uhr

Wie definierst Du Besserverdiener und Höchststeuersatz..?

Die 45% Steuersatz in der Spitze zahlen Einzelsteuerpflichtige ab einem zu versteuernden Einkommen von rd. 275.000 € pro Ehegatten (Ehegatten bei Zusammenveranlagung knapp 550.000 €). Das betrifft, soweit ich Zahlen gefunden habe, gerade mal rd. 0,2 % aller Einkommensteuerzahler. Von den "obersten 10%", die oft als "Besserverdienende" definiert werden, ist das jedenfalls weit entfernt.

Den Spitzensteuersatz von 42 % zahlt man ab einem zu versteuernden Einkommen von rd. 59.000 € bzw. rd. 117.000 € bei Ehegatten (was etwa 5% aller Steuerpflichtigen betrifft).

In meinem persönlichen Umfeld erlebe ich Porsche-Fahrer tatsächlich entweder als ältere Männer (als betriebliches Kfz und natürlich nicht als einziges betriebliches Kfz, aber man muss doch Eindruck schinden, wenn man damit bei Kunden vorfährt - die Begründung habe ich schon öfter gehört, ich frag mich ja immer, wie oft man z.B. als Zahnarzt bei Kunden vorfährt und die Kunden dann Wert auf Eindruck legen, aber egal), oder (noch öfter) als Vollstreckungsschuldner mit Leasing-Fahrzeug. Das hat für mich dann eher was von "wandelndes Klischee"... ;)

 
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