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Geschrieben von mamaselio am 30.03.2007, 14:37 Uhr

wie bitte?

Arbeitnehmer der Jahrgänge ab 1964 können somit erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Wer 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat, soll aber weiter ab 65 abschlagsfrei Rente beziehen können.

Was ist denn nu mit dem 15 jaehrigen Berufsanfaenger? Was macht der denn in den Jahren zwischen 55 und 65? Kann mir das mal wer erklaeren?

Gruss
Christiane

 
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