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von Leena  am 15.06.2014, 20:07 Uhr

Widerspruch Steuerbescheid Vorauszahlungen

Erstens heißt es Einspruch (nicht Widerspruch), zweitens ist formlos okay (solange es schriftlich ist), drittens aber nicht ohne Begründung. Einspruch ohne Begründung ist immer mühsam. ;-)

Alternativ: Antrag (mit Begründung) auf Herabsetzung der Vorauszahlungen auf Null. Wird (wenn kein 'Problemfall') normalerweise stattgegeben - aber falls es dann 2014/15 dann doch Nachzahlungen geben sollte, ist grundsätzlich keine Stundung o.ä. möglich.

 
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