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Geschrieben von like am 06.02.2010, 11:47 Uhr

Wer kennt sich aus: Verkauf / Herstellung offener Lebensmittel bei Veranstaltung

Wie ist das denn rechtlich? mein Sohn hat am Weihnachtsmarkt mit seiner Klasse für's Skischullandheim Sachen verkauft. Da war es aus irgendwelchen hygienetechnischen Gründen nicht erlaubt, z.B. Waffeln oder ähnliches zu backen und zu verkaufen. Nun hat mein Mann Firmejubiläum und es wird überlegt, einen Kuchenverkauf etc. für einen guten Zweck zu organisieren. Evtl. auch Crepe- / Waffelbacken. Was braucht man rechtlich dafür? Gibt's da lebensmitteltechnische Bestimmungen?

 
7 Antworten:

Re: Wer kennt sich aus: Verkauf / Herstellung offener Lebensmittel bei Veranstaltung

Antwort von SilvanaR am 06.02.2010, 12:06 Uhr

Wir verkaufen ja vereinsmäßig häufig Essen - es muss immer einer dabei sein, der eine Hygienebelehrung hat, wenn nicht kann es Ärger geben
Diese Person weiss auch, wie die Speissen abzudecken sind etc.

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Re: Wer kennt sich aus: Verkauf / Herstellung offener Lebensmittel bei Veranstaltung

Antwort von mamafürvier am 06.02.2010, 12:06 Uhr

Wie jetzt? Auf seiner eigenen Party darf man nicht verkaufen was man will? Was ist mit Grillen? Oder gehts um die Waffeln? Nee oder?
Verstehe ich nicht. Kuchenbasare gibts doch schon ewig und ich habe noch nie was von rechtlichen Bestimmungen gehört.

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Re: Wer kennt sich aus: Verkauf / Herstellung offener Lebensmittel bei Veranstaltung

Antwort von hgmeier am 06.02.2010, 12:16 Uhr

Ich empfehle die Leküre des Infektionsschutzgesetzes (insb. §§ 42f.) und der Lebensmittelhygieneverordnung.

Denkt an die notwendigen kennzeichnungspflichtigen Inhalte und nehmt zu eurer Sicherheit Rückstellproben.

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Re: @mamafürvier

Antwort von SilvanaR am 06.02.2010, 12:23 Uhr

es geht nicht um Privatparties im eigenen Haus,
allerdings beim Kuchenbasar sieht es wieder anders aus
das hier ist gut geschrieben
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1147332140363142380705/LMSI_Helfer_0506.pdf

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Re: Wer kennt sich aus: Verkauf / Herstellung offener Lebensmittel bei Veranstaltung

Antwort von Steffi528 am 06.02.2010, 13:06 Uhr

Ich würde mal bei der Stadt / Gemeinde nach fragen. Ich bin mir nicht sicher, ob es Länderrecht ist.

Bei uns ist es üblich, Kaffee und Kuchen und Waffeln zu verkaufen, dafür brauchen wir hier keine Extraerlaubnis. Dabei ist es nicht gewerblich. Das Firmenjubiläum Deines Mannes kann jedoch dann wierder gewerblich betrachtet werden.

Gebt auch Obacht mit der GEMA, wenn ihr Musik habt. Das ist auch so ein Fallstrick.

Grüße

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Re: Wer kennt sich aus: Verkauf / Herstellung offener Lebensmittel bei Veranstaltung

Antwort von Silvia3 am 06.02.2010, 22:13 Uhr

Ehrlich gesagt würde ich da nicht viel fragen. Da könntet Ihr schlafende Hunde wecken. Es gibt bei uns bei jeder Kindergarten-/Schulveranstaltung/Sportveranstaltung und jedem Basar ein Kuchen-/Brötchenbüffet und es kräht kein Hahn danach. Wenn man aber erst einmal die Gemeinde auf evtl. gesetzliche Anforderungen aufmerksam macht, dann kann man gleich einpacken.
Ich würde mich dumm stellen. Selbst wenn es zu einem Samonellenausbruch kommen sollte, was ja bei vernünftigem Umgang mit den Lebensmitteln unwahrscheinlich ist, kann es maximal zu einer Geldstrafe kommen, die dann halt die Firma/der Verein/Kindergarten = Gemeinde zahlen muss.

Silvia

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Re: Wer kennt sich aus: Verkauf / Herstellung offener Lebensmittel bei Veranstaltung

Antwort von sechsfachmama am 07.02.2010, 12:16 Uhr

also an die bestimmungen hält sich bei uns keine klasse, wenn sie sandwich/kuchen/eisbasar macht .. da kräht auch kein hahn danach.

beim sandwichbasar bringt jedes kind was mit - butter, wurst, käse ... alles ungekühlt in ihren rucksäcken und in einer stunde/pause oder so wird das zubereitet und dann verkauft.

ich glaub, man sollte nicht zuviel fragen ...

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