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Geschrieben von Leena am 05.02.2010, 21:18 Uhr

Arztrechnung mit subjektiv falscher Diagnose - Fortsetzung

Ich hatte ja vor einiger Zeit hier schon einmal geschrieben (http://www.rund-ums-baby.de/aktuell/beitrag.htm?id=366834), dass ich von meinem neuen Gynäkologen eine Arztrechnung mit subjektiv falscher Diagnose bekommen hatte und da dann doch nachfragen wollte. Die Rechnung fand ich, nach meiner allgemeinen Erfahrung, der Höhe nach "noch akzeptabel", aber die Diagnosen, die in der Rechnung aufgeführt sind, kamen mir irgendwie "komisch" vor, denn lt. Rechnung litte ich u.a. unter Zyklusstörungen, intermenstruellen Blutungen und Krebsangst., und mit den ganzen Diagnosen wurde auch begründet, warum die Rechnung einen besonders hohen Zuschlag zum üblichen Mittelsatz enthält. Außerdem muss ich als Beamte meine Arztrechnungen beim Arbeitgeber einreichen, und da lege ich auch keinen Wert darauf, als Hypochonder etc. dazustehen. (Außerdem üben wir derzeit - noch erfolglos - für ein weiteres Kind, und da motiviert so eine Diagnose natürlich phänomenal.)

Ich hatte dann (auch nach der schönen Diskussion hier im Forum) beim Arzt schriftlich nachgefragt, und heute (nach gut 2 Wochen) hatte ich einen sehr aufgeregten Arzt am Telefon, der offenbar schon emsig mit der Rechnungsstellungsstelle telefoniert und rotiert hatte - ich bekomme eine neue Rechnung.

Manchmal ist es wohl doch richtig, einfach mal nachzufragen.

 
11 Antworten:

Re: Arztrechnung mit subjektiv falscher Diagnose - Fortsetzung

Antwort von Leolu am 05.02.2010, 21:33 Uhr

Bravo:-) Aber hat er sich auch erklärt, warum er so eine Rechnung gestellt hat?

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Re: Arztrechnung mit subjektiv falscher Diagnose - Fortsetzung

Antwort von Treva am 05.02.2010, 21:35 Uhr

leena, meine tochter war letztes jahr mehrmals im kh, ich hab die briefe an unseren hausarzt immer geöffnet, was da immer drin stand was sie angeblich alles an behandlung erhalten hätte,aber nie erhalten hat, war eindeutig betrug an den krankenkassen, zb. wasser, elekrotherapie und massagen nie erhalten aber abgerechnet

aber viele krankenhäuser kämpfen ums überleben

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Re: Arztrechnung mit subjektiv falscher Diagnose - Fortsetzung

Antwort von MamavonRobert am 05.02.2010, 21:51 Uhr

Es lohnt sich immer die Rechnungen zu kontrollieren. Meinem Mann habe Sie vor einiger Zeit Weisheitszähne entfernt. Und da kam eine gepfefferte Rechnung. Habe dann dort angerufen und wollte den Arzt sprechen. Natürlich kein dran kommen, bis ich meinte ich sei selbst Zahnarzthelferin und war bei der OP dabei und seine Rechnung wäre Betrug und wenn er nicht möchte, dass er Besuch von der Zahnärztekamm bekommt, dann solle er mich doch bitte umgehend zurück rufen. Sehr komisch, das er es dann innerhalb fünf Minuten tat. Und siehe da es kam eine Rechnung die nicht einmal halb so hoch war, wie die erste.

Es ist richtig das die Ärzte und KrH überleben wollen und müssen, nur leider tun Sie das auf Kosten der Privatpatienten und der Beamten. Kein Wunder das da soviel betrogen wird und wenn man selber nicht vom Fach ist, kann man schon eine Menge abrechnen, was gar nicht erbracht wurde.

LG Birgitt

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Re: da kommt

Antwort von HellsinkiLove am 05.02.2010, 22:16 Uhr

mir imme rwieder meine idee hoch.

warum wird nciht nach einer behandlung (egal ob privat pder kasse) eingetragen was gemacht wurde und der patient muss da mit seiner unterschirft absegnen.
die kasse zahlt nur an arzt oder klinik was auch vom patienten unterschrieben wurde.

ich denke das dann so manche rechnung wesentlich besser ausfallen würde und nciht schon wieder kassenbeiträge erhöht werden müssen weil es denen ja ach so schlecht geht

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dieses System gibt es in den Niederlanden schon ewig

Antwort von Samsine am 05.02.2010, 22:25 Uhr

Der Patient quittiert dem Arzt nach dem Besuch die erhaltenen "Leistungen". Und nur diese können abgerechnet werden.

Mir will einfach nicht in den Kopf, warum das hier nicht gehen soll.


LG

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Re: perfekt

Antwort von HellsinkiLove am 05.02.2010, 23:00 Uhr

dann lieg ich ja mal garnicht so doof.

ganz einfach...weil dann hier in deutschland ned mehr beschissen werden kann und sich die hohen tiere nicht die kohle inne tasche stecken können.
dabei ist das verfahren so einfach durchzuführen ohne größen mehraufwand

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Re: perfekt

Antwort von anjos am 05.02.2010, 23:21 Uhr

Hebammen bekommen in Deutschland ihre Leistung auch nur dann bezahlt, wenn die Patientin dafür unterschrieben hat!

LG, ANdrea

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sehe ich auch so

Antwort von Sakra am 06.02.2010, 10:31 Uhr

genau das sage ich schon seit jahren( bei privaten), wenn die rechnungen für meinen mann kommen.

wenn er nur telefonisch einen termin ausmacht, wird es schon als beratungsgespräch abgerechnet.

das als system für kassenpatienten einzuführen halte ich schlicht für undurchschaubar.
das können nur patienten mit medizinischer verbildung objektiv berurteilen, ob wirklich das gemacht wurde, was der arzt aufgezeichnet hat.

denn oma xyz, könnteste du alles verkaufen, denn die alten leutchen wissen ja davon rein gar nichts.

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Re: naja

Antwort von HellsinkiLove am 06.02.2010, 11:42 Uhr

man muss das ja nciht verschlüsseln oder nur mit fachbegriffen machen.
wenn da steht magenspieglung wird auch omma das verstehen denke ich mal

find ich auf jeden fall besser wie jetzt...die können doich abrechnen was sie wollen udn niemand kann dagegen was sagen...wo bleibt denn da die kontrolle?

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ok

Antwort von Sakra am 06.02.2010, 14:34 Uhr

wenn es kein direktes fachchinesisch wird könnte es klappen, nur wer soll diesen bürokratischen aufwand wieder betreiben?
das geht wieder zu lasten der patienten bzw. deren behandlungszeiten.

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Re: warum

Antwort von HellsinkiLove am 06.02.2010, 21:36 Uhr

aufwand?
wenn man beim doc drin ist schreibst der ja mit um was es sich handelt,was man hat oder welche medis man bekommt.am ende des arztbesuches legt er das geschriebene dem patienten vor,der unterschreibt und gut ist.
nicht ein einziger mehraufwand

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