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von DecafLofat  am 06.10.2012, 10:03 Uhr

wer haftet für einen schaden ...

mei habt IHR alle eine ahnung...
war das kind alleine oder waren die erwachsenen zugegen als es passierte?
stichwort aufsichtspflichtverletzung... die in diesem fall wohl den vater oblag.
gleich wohl es der lebensrealität nicht entspricht dass man das kind in diesem alter wie ein helikopter 24/7 umkreist.
sofern also die aufsichtspflicht verletzt wurde, zahlt (sofern die mutter eine hat) die haftpflichtvers. der mutter. sofern die mutter keine hat, soll die geschädigte mal in ihren bedingungen nachlesen, (falls sie eine hat) ob eine sogenannte ausfalldeckung eingeschlossen ist (meist ist das im aktuellen bedingungswerk der fall - bis zu 5000 EUR) - da zahlt dann die haftpflichtversicherung der GESCHÄDIGTEN an sie selbst, eben im fall wenn der jenige der den schaden verursacht hat selber keine haftpflichtversicherung hat.
waren allerdings die erwachsenen zugegen als der schaden passierte, und hatte der spross das beschädigte teil mit einverständnis der besitzeren an sich genommen, ist das schlicht und ergreifend PECH.
aber ganz ehrlich, was ist denn der papa für ein schlappschwanz, warum regelt er das nicht selber? acht sein schatüllchen auf und ersetzt der neuen perle was die brut zerstört hat?

 
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