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Geschrieben von sechsfachmama am 06.10.2012, 0:12 Uhr

wer haftet für einen schaden ...

eltern getrennt, kind bei der mutter lebend. ist bei vater zu besuch, der eine neue partnerin hat. kind macht etwas von der lebensgefährtin kaputt.

wer haftet, wer zahlt? kind in einem bestimmten alter (hier 12 oder 13 jahre)? die mutter?
der besitzer hat einfach pech?
hängt die entscheidung von einem bestimmten wert des zerstörten gegenstandes ab?

was tut man wenn weder mutter noch kind den schaden begleichen will?

 
20 Antworten:

Re: wer haftet für einen schaden ...

Antwort von lastunicorn am 06.10.2012, 4:58 Uhr

Hängt sicherlich noch von verschiedenen Faktoren ab, aber höchstwahrscheinlich eine Familienhaftpflicht nicht. Viele PHV Zahlen ja auch nicht, wenn geliehene Gegenstände beschädigt werden, weil diese wie Eigentum des Versicherungsnehmers betrachtet werden. Wäre die Lebensgefährtin des KV die Aufsichtsperson, so würde sie sogar selber haften, wenn einer anderen Person Schaden durch das Kind entstanden wäre, weil das Kind nach dem 7. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt deliktfähig ist.

Also: höchstwahrscheinlich Pech gehabt.

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Re: wer haftet für einen schaden ...

Antwort von wickiefan am 06.10.2012, 7:26 Uhr

ich würde sagen, die Privathaftpflicht der Mutter . Mein Sohn war damals auch in dem Alter und hat bei seinen Großeltern väterlicherseits eine Glastür kaputt gemacht.Das hat meine Haftpflicht anstandslos übernommen.

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Re: wer haftet für einen schaden ...

Antwort von Osterhase246 am 06.10.2012, 9:27 Uhr

für mich ein typischer fall für die privathaftlicht der mutter.

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Re: wer haftet für einen schaden ...

Antwort von DecafLofat am 06.10.2012, 10:03 Uhr

mei habt IHR alle eine ahnung...
war das kind alleine oder waren die erwachsenen zugegen als es passierte?
stichwort aufsichtspflichtverletzung... die in diesem fall wohl den vater oblag.
gleich wohl es der lebensrealität nicht entspricht dass man das kind in diesem alter wie ein helikopter 24/7 umkreist.
sofern also die aufsichtspflicht verletzt wurde, zahlt (sofern die mutter eine hat) die haftpflichtvers. der mutter. sofern die mutter keine hat, soll die geschädigte mal in ihren bedingungen nachlesen, (falls sie eine hat) ob eine sogenannte ausfalldeckung eingeschlossen ist (meist ist das im aktuellen bedingungswerk der fall - bis zu 5000 EUR) - da zahlt dann die haftpflichtversicherung der GESCHÄDIGTEN an sie selbst, eben im fall wenn der jenige der den schaden verursacht hat selber keine haftpflichtversicherung hat.
waren allerdings die erwachsenen zugegen als der schaden passierte, und hatte der spross das beschädigte teil mit einverständnis der besitzeren an sich genommen, ist das schlicht und ergreifend PECH.
aber ganz ehrlich, was ist denn der papa für ein schlappschwanz, warum regelt er das nicht selber? acht sein schatüllchen auf und ersetzt der neuen perle was die brut zerstört hat?

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Re: wer haftet für einen schaden ...

Antwort von Ebba am 06.10.2012, 10:17 Uhr

bei 12 - 13 jährigen Kindern wird man wohl eher nicht von Aufsichtspflichtsverletzungen ausgehen, wenn sie etwas kaputt machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Privathaftpflichtversicherung, mit Hinweis auf eine Aufsichtspflichtverletzung den Anspruch zurückweist.
Und wenn tats. eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen sollte, dann haftet der für den Schaden, der die Aufsicht hatte. In diesem Fall dann vmtl der Vater.

Ich würde aber der OP empfehlen den Schaden ihrer Privathaftpflichtversicherung zu melden und abzuwarten, ob diese den Schaden übernimmt. Das wäre sicher der einfachste Weg.

Problematisieren würde ich das nur, wenn eine Privathaftpflichtversicherung nicht abgeschlossen worden ist.

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ebba

Antwort von DecafLofat am 06.10.2012, 10:29 Uhr

bei einer aufsichtspflichtverletzung wird ja auch der schaden nicht zurückgewiesen, sondern eben geleistet. aber NUR bei einer aufsichtspflichtverletztung.
wer also sagt: mei, wir haben auf das kind geschaut und es ist TROTZDEM passiert, hat von vornherein pech.
der versicherung ist der erzeiherische auftrag in diesem fall grad wurscht. also eher immer sagen, man hat nicht geschaut als man hat geschaut. ich bin vom fach, i know me out.

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Aufsichtspflicht bei 12- bis 13-Jährigen???

Antwort von Sailor am 06.10.2012, 11:06 Uhr

Kann in diesem Alter überhaupt eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen, wenn es sich um eine alltägliche Situation ohne besondere Gefahrenquelle handelt?

Ich weiß, das mit der Aufsichtspflicht ist ein fließendes Ding, aber beispielsweise wird ja Kinderkrankentagegeld auch nur bis zum 12. Lebensjahr bezahlt - heißt also, dass der Gesetzgeber allgemein davon ausgeht, dass Kinder (sogar kranke Kinder) ab 12 Jahren in alltäglichen Situationen nicht mehr beaufsichtigt werden müssen.

Insofern müsste doch das 12-jährige Kind selber für den Mist haften, den es anstellt und nicht ein etwaiger Aufsichtspflichtiger - bzw. die hoffentlich vorhandene Haftpflichtversicherung des Kindes haftet stellvertretend für das 12-jährige Kind. Aber dann auch nur, wenn der Schaden versehentlich verursacht wurde und nicht mutwillig. Bei mutwilligem Verhalten zahlt keine Versicherung, das muss dann der Schädiger aus eigener Tasche zahlen.

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Unfall oder Mutwilligkeit?

Antwort von Sailor am 06.10.2012, 11:09 Uhr

Bei Unfallschaden zahlt die Haftpflichtversicherung, in der das Kind hoffentlich mitversichert ist.

Bei mutwilliger Zerstörung zahlt keine Versicherung. Das ist dann aus eigener Tasche zu zahlen. Aus welcher Tasche genau, das müssen Vater, Mutter und Kind miteinander ausdiskutieren. Wir kennen ja hier die genauen Verhältnisse nicht.

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Re: wer haftet für einen schaden ...

Antwort von Osterhase246 am 06.10.2012, 11:34 Uhr

"waren allerdings die erwachsenen zugegen als der schaden passierte, und hatte der spross das beschädigte teil mit einverständnis der besitzeren an sich genommen, ist das schlicht und ergreifend PECH"

das kann ich mir gar nicht richtig vorstellen...unfall ist unfall, egal ob jemand daneben steht oder nicht.

wenn man einem 3-jährigen ein handy in die hand drückt, kann ich mir deine theorie vorstellen, aber gibt man einem 12-13 jährigen einen cd-player und dieser fällt aus versehen runter, wird doch hoffentlich kein "pech" sein?!

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Re: danke, werds mal weiterleiten ....

Antwort von sechsfachmama am 06.10.2012, 12:04 Uhr

ich kenne den genauen hergang auch nicht, aber nehme ganz stark an, dass alle beteiligten in der wohnung irgendwo waren und der schaden aus versehen verursacht wurde

es geht nicht drum, dass der vater nicht zahlen wöllte - aber wenn die mutter eine haftpflicht hat (ist mir nicht bekannt), dann dachte ich auch, dass sie das der haftpflicht entweder zu melden hat oder den schaden bezahlt.

könnte man denn als vater - aus erzieherischen gründen - sagen: ok, weil du das kaputt gemacht hast, behalte ich erstmal dieses oder jenes teil von dir, bis die sache geregelt ist?

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Re: danke, werds mal weiterleiten ....

Antwort von Butterflocke am 06.10.2012, 12:16 Uhr

Warum sollte man das "aus erzieherischen Gründen" tun, wenn es ein Versehen war?
Jedem Erwachsenen kann etwas kaputtgehen...

Oder gehst Du davon aus, dass es "vorsätzlich unachtsam" war..?
Dann würde ich es eher über´s Taschengeld regeln...

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Re: danke, werds mal weiterleiten ....

Antwort von Strudelteigteilchen am 06.10.2012, 12:49 Uhr

Das mit dem Einbehalten birgt mMn zwei Logik-Probleme:

1. Wenn man davon ausgeht, daß der Schaden weder absichtlich noch grob fahrlässig verursacht wurde, dann wird das Kind für ein Versehen bestraft. Warum?

2. Die Regelung der Sache liegt ja gar nicht in den Händen des Kindes. Das Kind würde damit sozusagen in Haft genommen für etwas, was die Mutter erledigen muß: SIE soll den Schaden ihrer Versicherung melden.

Rechtlich kann der Vater das evtl. machen (wobei es auf die Sache ankommt, die er seinem Sohn da wegnimmt), aber es ist weder logisch noch pädagogisch sinnvoll.

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Re: ebba

Antwort von Ebba am 06.10.2012, 13:59 Uhr

Das gilt nur bei Kindern die jünger als 7 Jahre sind. Danach richtet sich die Frage, welches Mass an Aufsicht erforderlich ist und wann die Aufsichtspflicht verletzt ist nach den Umständen des Einzelfalls, zB nach dem Alter des Kindes und seiner Einsichtsfähigkeit.

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Re: wer haftet für einen schaden ...

Antwort von lotte_1753 am 06.10.2012, 22:28 Uhr

Da gibt es eigentlich massig gute webseiten, die das erklären. (aehnliche Diskussion im Grundschulforum)

Grob gesagt:

1. Das Kind haftet, wenn es Einsichtsfähigkeit in die Handlung hatte.

2. Der Aufsichtspflichtige haftet, wenn er die Aufsichtspflicht verletzt.

Die Mutter haftet hier also in keinem Fall, denn das Kind war beim Vater. Aus die Maus. Hat Papa nicht ordentlich aufgepasst, haftet er zusammen mit dem Kind.

Normalerweise hat die Mama eine Haftpllicht abgeschlossen, die das Kind mit umfasst. Hat das Kind also etwas umgestossen, greift die Haftpflicht des Kindes.

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Re: wer haftet für einen schaden ...

Antwort von Grottenmolch am 07.10.2012, 8:25 Uhr

Hallo,

das Kind war nicht allein in dem (Wohn-)zimmer. Es waren sogar Gäste anwesend.
Die zwei jüngeren Kinder (beide 6) tobten auf dem Sofa rum (sprich: stellten sich auf die Sofakante und machten ne Vorwärtsrolle auf das Sofa.) Der Große muss das natürlich nachmachen [eigentlich sollte er so schlau sein dass in seiner Größe nicht zu tun], rollt aber beim abrollen schräg weg [auf den kleineren Teil von dem L-förmigen Sofa] und haut mit seinen Füßen von einem daran wieder anstehenden Tischchen etwas runter was zerbricht. Das Sofa ist nicht mal klein, gute 2m lang, so dass man nicht sagen kann "es stand im direkten Spielgebiet".
Aber so schnell kann man gar nicht schauen dass da was ins fliegen kommt ...
In dem Sinne hat er das Teil also nicht "mit Einverständnis der Besitzer an sich genommen" da er eigentlich auch weiß dass er nicht mehr auf dem Sofa rumturnen soll (aber wie gesagt: so schnell kann man gar nicht schauen wenn man sich auch mal mit anderen unterhält, grillen vorbereitet ...)

Die Mutter hat eine HPV, will sie aber nicht nutzen (auch aus erzieherischen Gründen, damit der Sohn sieht dass das nicht alles einfach zu klären ist. Meiner Meinung nach eher Faulheit, da bisher von "erzieherischen Maßnahmen" nix zu sehen ist und das Teil - ca. 5 Monate nach dem Schaden nicht mal andeutungsweise bezahlt wurde.

Papa ist KEIN Schlappschwanz (keine Ahnung wieso das unter "Schlappschwanz" zählt).
Erstens ist es - mMn Sache des Geschädigten an wen sie sich wendet: Vater oder Mutter des Kindes. Wenn sie sich an die Mutter wendet ist es besser da im eigenen Haushalt eben keine Versicherung zahlen würde (Vater + Partnerin sind in einer HPV).
Zweitens zahlt der Vater schon fast 1000 € monatlich Unterhalt so dass er sich noch mehr Ausgaben für "Blödsinn der Kinder" einfach nicht leisten kann.
Drittens geht es eben darum dass besagtes Kind NIE an etwas Schuld ist, schon öfters etwas kaputt gemacht hat (was erst hinterher rauskam da er es nie zugibt) und auch sonst in solchen Dingen sehr uneinsichtig ist. Er konnte sich nicht mal bei der Partnerin entschuldigen dass er es kaputt gemacht hat (da wäre sie wesentlich anders dann umgegangen).

LG

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Re: danke, werds mal weiterleiten ....

Antwort von Grottenmolch am 07.10.2012, 8:27 Uhr

Hallo,

siehe mein Beitrag weiter oben.

Klar könnte man das über das Taschengeld regeln. Aber eben nur wenn Mama mit an einem Strang ziehen würde. Sie sieht aber nicht mal ein mit ihm zu reden oder das Taschengeld (teilweise) für die Zahlung einzubehalten oder ihn zu ermahnen es endlich zu zahlen.
Von Papa gibts kein (zusätzliches) Taschengeld da die Kinder nicht bei ihm leben und er über den Unterhalt genügend zahlt.

LG

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Re: danke, werds mal weiterleiten ....

Antwort von Grottenmolch am 07.10.2012, 8:31 Uhr

Hallo,

"Rechtlich kann der Vater das evtl. machen (wobei es auf die Sache ankommt, die er seinem Sohn da wegnimmt), aber es ist weder logisch noch pädagogisch sinnvoll."
Doch es ist vollkommen logisch. Wenn innerhalb von 4 - 5 Monaten NICHTS passiert, weder Versicherung, noch vollständige oder einfach nur Anfang der Abzahlung dann möchte hier mal was passieren.
Was passiert wenn du EINEN Monat deine Rechnung nicht bezahlst? Dann kommen die ersten Mahnungen (mit Gebühren) und letztendlich jemand zur Pfändung ins Haus. Aber was haste denn als "Privater" in der Hand? Nichts. Angears**t ist man ...

Was war sogar die Konsequenz daraus dass Vater dies tat? Mutter rief erbost an und drohte das als Diebstahl der Polizei zu melden wenn es beim nächsten Besuch nicht wieder zurück kommt. Auch in einem Brief an die Partnerin drohte sie mit "weiteren Maßnahmen" wenn der Pfand (Nintendo-DS-Spiele) nicht wieder nach Hause kommt ...

LG

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Grottenmolch ist Sechsfachmama? Aha.....

Antwort von Strudelteigteilchen am 07.10.2012, 17:02 Uhr

Im übrigen tut mir das Kind leid: Es wird vom eigenen Vater für die Fehler der Mutter bestraft.

Spart schon mal für den Therapeuten - das wird eine langwierige Geschichte.

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Ahh, das Archiv hat was dazu

Antwort von Strudelteigteilchen am 07.10.2012, 17:12 Uhr

Und es bestätigt meine aus aktuellen Gründen grad ganz miese Meinung von dieser ganzen evangelikalen Mischpoke.

Macht doch mal einen auf Jesus und vergebt dem armen Jungen, daß er eine so bösartige Mutter hat. Da kann er nämlich nichts für, der arme Kerl.

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Re: Grottenmolch ist Sechsfachmama? nein, natürlich nicht

Antwort von sechsfachmama am 07.10.2012, 19:05 Uhr

und ich bin auch nicht die mutter jenen kindes

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