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Geschrieben von Butterflocke am 06.10.2012, 12:16 Uhr

danke, werds mal weiterleiten ....

Warum sollte man das "aus erzieherischen Gründen" tun, wenn es ein Versehen war?
Jedem Erwachsenen kann etwas kaputtgehen...

Oder gehst Du davon aus, dass es "vorsätzlich unachtsam" war..?
Dann würde ich es eher über´s Taschengeld regeln...

 
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