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Geschrieben von Häckse am 21.06.2012, 23:09 Uhr

Was, wenn die Mutter sich weigert?

Ohne es jetzt nachgeschaut zu haben, aber wenn ich nicht irre, hat man einen Anspruch darauf, dass die Mutter einem den Namen des Vaters nennt. Natürlich am Ende kaum durchzusetzen, aber einfach so nicht bereit sein ist auch nicht. Ich würde mich mal erkundigen, ob man sie nicht auch zur Teilnahme an einem solchen Test verpflichten kann, wenn es Anlass gibt, an der Vaterschaft des bisher angenommenen Vaters zu zweifeln. Wenn ihr eh keinen Kontakt habt, hättest du Hemmungen, diese Forderung geltend zu machen?

 
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