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Geschrieben von tabeamutti am 24.06.2014, 9:59 Uhr

was kann man tun? (Vorfall in der Schule)

Es gibt von der Schule, BEVOR ihr zum Arzt geht ein Zettelchen, mit dem der Arzt sich zwecks Abrechnung an die Berufsgenossenschaft wenden kann. Das muss nicht eure KK bezahlen.

Damit ist auch vermerkt, das es in der Schule passiert ist und falls Spätfolgen auftreten muss IMMER die BG zahlen. Das ganze Leben Deiner Tochter.

Lass Dir auf jeden Fall im Sekretariat diesen Zettel geben. Da steht die Adresse der Schule + noch irgentwas drauf.

lG

 
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