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Geschrieben von anbin39 am 02.06.2012, 8:50 Uhr

War klar

Mir ein Rätsel wie jemand der abbremst um einen Drängler zu ärgern sich über diesen aufregen kann. Beide handeln grob fahrlässig. Beide stehen mit einem Bein im Knast. Wer so etwas empfielt ist bescheuert. Mit oben genanntem Verhalten kann man einen Unfall auslösen. Und dazu muß der Erschreckende nicht panikartig reagieren. Da reicht ab einem gewissen Tempo wenn er das Steuer leicht verreist.

 
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