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Geschrieben von Butterflocke am 17.11.2013, 10:47 Uhr

Wäre es nicht sinnvoller...

Das geht nicht, da wohl schon feststeht, wer der nächste Besitzer nach ihr ist (samt Eintragung im Grundbuch), veranlasst durch den bereits Verblichenen.
Und sie will es auch nicht - warum auch immer.
Ob es trotzdem Möglichkeiten in der Hinsicht gibt, weiß ich nicht...

 
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