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Geschrieben von Chennai am 29.06.2007, 13:07 Uhr

Verletzung der Aufsichtspflicht...?!

Hallo!

Ich mache mit meinem Sohn (2Mon) Pekip und war völlig entrüstet, als ich von der Mama neben mir hörte, "dass sie den Kleinen jetzt im Auto in der Kinderwagentasche auf den Rücksitz legt - er schläft ja grad so schön".
Das kann ja wohl nicht wahr sein.
Ich hab dann nochmal nachgehakt und sie meinte dann
1. Sei der Maxi Cosi zu schwer und sperrig zu Tragen
2. Würde sie fahren als hätte sie ein rohes Ei im Auto (hoffentlich sagt sie das auch den anderen Verkehrsteilnehmern)
3. Hätte man uns früher auch nicht anders transportiert
4. Würde ihr Mann sich auch nicht anschnallen (DER hat aber die Wahl, und ihr Kind nicht...)
und überhaupt soll ich mich nicht so darüber aufregen.
Ich habe mich aber sehr darüber aufgeregt und musste irgendwann mal gehen, damit ich nicht ausfällig werde.
Ich würde aber nächste Woche gerne nochmal mit ihr reden.
Was treibt sie da eigentlich?
Gehört das zur Verletzung der Aufsichtspflicht?
Mir tut das Kind sehr leid und ich will sie gerne dazu bringen, verantwortungsbewusster mit dem Leben ihres Kindes umzugehen...
lG, Katja

 
12 Antworten:

Re: Verletzung der Aufsichtspflicht...?!

Antwort von didda 79 am 29.06.2007, 13:12 Uhr

Hi,

ich glaube dazu muss man gar nichts sagen, das ist dumm und hirnlos.
Und der Vater ist dumm und hirnlos und lebt seinen Kindern ein schlechtes Vorbild vor.
Ich denke nicht, dass es zur Verletzung der Aufsichtspflicht gehört, aber dumm ist es deswegen auch.
Solchen Eltern gehört mal gezeigt, was mit Kindern im Auto passiert, die nicht angeschnallt sind und keinen richtigen Kindersitz haben.
LG Birgit

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nun....

Antwort von beccile am 29.06.2007, 13:17 Uhr

... wenn die polizei sie erwischt, zahlt sie ne menge strafe. das würde ihr vielleicht wenigstens im geldbeutel wehtun >:-}

ansonsten sag ich da nix dazu, weil ich bloss ausfällig werden würde*schnaub*

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Re: nun....

Antwort von montpelle am 29.06.2007, 13:23 Uhr

Bei uns werden vor dem Kindergarten regelmäßig Kontrollen gemacht, ob die Kinder in den Autos richtig gesichert sind. Bei Vertsößen gibt es nicht nur eine Verwarnung, sondern ein Bußgeld. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, Säuglinge, Kleinkinder und Kinder im Auto richtig (also in passenden Kindersitzen) zu sichern.

Ich würde es unter Umständen der Polizei melden. Es ist absolut verantwortungslos und die Folgen können fatal sein.

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Keine Verletzung der Aufsichtspflicht

Antwort von margret am 29.06.2007, 13:25 Uhr

aber ein klarer Verstoß gegen die StVo.

Und natürlich eine enorme Gefährdung ihres Kindes.

Kinderwagenaufsätze kann man vorschriftsmäßig mit einem sogenannten DIANA Stahl N anschnallen. Haben wir benutzt, ist supergut.

Zur Abschreckung solltest Du ihr einfach mal die ADAC-Filme zeigen. Die sind sehr anschaulich. Nach denen lässt niemand mehr seine Kinder unangeschnallt im Auto.

Erklärs ihr einfach richtig drastisch. Sie kann noch so gut fahren, es muss nur einer hinten rein fahren, dann kann es schon aus sein.

Viel Erfolg.

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Re: Verletzung der Aufsichtspflicht...?!

Antwort von annikala am 29.06.2007, 13:26 Uhr

Eine Bekannte von mir, wollte nur mal schnell eben zum Bäcker fahren und hat ihren Sohn für wohlgemerkt 500m nicht angeschnallt (auf dem Dorf fährt man halt überall mit dem Auto hin)

Mittlerweile ist Jonas 3 Jahre tot, sie ein Auto gerammt hat

Traurig

annika

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Re: Verletzung der Aufsichtspflicht...?!

Antwort von Frosch am 29.06.2007, 13:51 Uhr

Hallo!

Sie kann noch so vorsichtig fahren - wenn ihr einer mit knackigem Tempo ihr Auto rammt, ist das egal :-/

LG Antje

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Re: Verletzung der Aufsichtspflicht...?!

Antwort von Moneypenny77* am 29.06.2007, 14:03 Uhr

Einer Nachbarin ist ein Auto frontal reingerauscht (Herzinfarkt des Fahrers). Beide Kinder (5 und 2 oder so) im Kindersitz UND angeschnallt. Trotzdem ist der ältere der beiden nun ein lebenslanger Pflegefall.

Meine Schwiegermutter erzählt auch, daß sie ihre Kinder früher so transportieren MUSSTEN. Wohl war ihnen nie dabei und sie wären DANKBAR gewesen, hätten sie damals schon unsere Möglichkeit gehabt.

Also, DAS ist mehr als bescheuert!

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Re: Verletzung der Aufsichtspflicht...?!

Antwort von jasdan am 29.06.2007, 14:06 Uhr

Das ist verantqortungslos hoch drei!

Wenn ein Kind noch Babysitz sitzt, ist das halt "etwas aufwendiger". Das sollte einem aber das Kind schon wert sein!!!!
Nur mal zum Nachdenken:
Als meine Kleine noch im Babysitz war, und ich den großen zum Kiga gebracht habe, bedeutete das für mich:

Die Kleine (bzw. den Sitz) anschnallen, losfahren

am Kiga die Kleine/den Sitz abschnallen, in den Kiga gehen, den Großen "abgeben",

zurück zum Auto, wieder anschnallen und nach Hause fahren (da halt wieder abschnallen).

Ja und mittags beim Abholen das gleiche Spiel nochmal!

Und mir war es nicht zuviel, diesen Aufwand für mein Kind in Kauf zu nehmen.

Hoffe, sie hat ein Einsehen.

LG, Jasdan.

P.S.: Ja, ich habe die Kleine nicht alleine zu Hause gelassen. Selbst wenn sie geschlafen hat, den Aufwand nahm ich in Kauf.

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Re: Verletzung der Aufsichtspflicht...?!

Antwort von Leolu am 29.06.2007, 14:14 Uhr

Hallo!
Seh ich genauso wie alle anderen.
Wobei ich zugeben muß, daß wir beim Möbelkauf unseren Sproß mal unten in den Fußraum gesteckt haben, hatten damit nicht gerechnet, daß wir soviel kaufen:-). Und ANschnallen habe ich auch schon vergessen bei nem Kind, bei mir allerdings nie, weil irgendwie fühlt sich das gleich merkwürdig an.
Allerdings haben wir zu Hause die letzte Zeit auch einige Diskussionen, da 6 Personen, kleines Auto. Mein Mann, gerade Führerschein gemacht, behauptet, es sei zulässig ein Kind auf dem Schoß zu transportieren. Ich glaube ihm kein Wort und selbst wenn würde ich es nicht machen.
Mich regt das schon auf daß meine gerade 3-jährige nur eine Sitzerhöhung hatte, bis gesern, habe einfach mal was vernünftiges bestellt, mir schnuppe was Göttergatte sagt!
LG
Nina

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Re: Verletzung der Aufsichtspflicht...?!

Antwort von Jehudith am 29.06.2007, 14:18 Uhr

Mir fällt da nicht viel Höfliches zu ein.
Dem Kind kann ich nur wünschen, dass nichts passiert.
Aber der Mutter wäre mit einer allgemeinen Verkehrskontrolle schon sehr geholfen

Denn wer sich mit Argumenten nicht überzeugen lässt, ob da abschreckende Beispiele helfen? Aber der Griff in den Geldbeutel wirkt ab und an doch Wunder

Jutta

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Re: Verletzung der Aufsichtspflicht...?!

Antwort von dieElle am 29.06.2007, 14:35 Uhr

Ich finde die Aussage: "er schläft ja grad so schön" ziemlich daneben!

Was ist ihr lieber: ein Kind, dass schläft (womöglich nach einem Unfall dauerhaft weil tot) oder ein Kind, das wach wird beim Anschnallen im Auto, dafür aber quitschlebendig mit seiner Mama zuhause ankommen darf????

Habe da letztens noch mit meiner Mutter drüber gesprochen. Es ging zwar nicht um Pro und Kontra Kindersitz, sondern darum, dass man Kinder im Auto weiterschlafen lässt, wenn Mama einkaufen geht ect.
Aber ich mußte sofort an diese Disskussion denken, als ich den Kommentar besagter Mutter las!

Gruß, dieElle

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Re: Verletzung der Aufsichtspflicht...?!

Antwort von Moneypenny77* am 29.06.2007, 15:02 Uhr

Der Vergleich mit dem Weiterschlafen lassen hinkt etwas, aber ähnlich Banane finde ich, Kinder mit 9 Monaten in den nächstgrößeren Sitz zu setzen, damit sie "was sehen" und nicht mehr nörgeln. Also meine zwei konnten in der Babyschale Zeter und Mordio schreien, war mir egal. Die mußte dadrin bleiben, bis nix mehr ging, weil es eben die mit Abstand sicherste Transportmethode ist.

Das Babyschalen-Trauma haben sie ebenso gut verkraftet, wie sie verkraften, mal ein paar Minuten im Auto allein zu bleiben oder in der Einfahrt weiterzuschlafen, während ich schonmal die Einkäufe im Kühlschrank verstaue.

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