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Geschrieben von cube am 21.01.2019, 16:27 Uhr

Ums kurz zu machen

IdR wird für eine Aushilfstätigkeit ohne Voraussetzung bestimmter Kenntnisse der Mindestlohn oder knapp darüber gezahlt. Sucht also der Bäcker nebenan eine Aushilfe für die Wochenenden im VK und um die Ware zum Altenheim zu bringen - Mindestlohn. Oder Reinigungskraft. Oder eben alle anderen Tätigkeiten, die keine entsprechende Berufsausbildung voraussetzen.
Sucht aber die intern. Firma eine Empfangskraft zur Aushilfe, die fließende Fremdsprachenkenntnisse mitbringen soll, gibth alt entsprechend mehr Geld pro Stunde. Oder sie soll gleichzeitig den Rechnunsgeingang prüfen und weiter vorbereiten, gibt eben auch mehr. Da wird aber sehr oft eben auch eher die TZ-Kraft und nicht die Mini-Jobberin gesucht.

 
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