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von FrauKrause  am 16.07.2011, 19:56 Uhr

Strudelteig...

Ich gebe ja zu, ich KANNTE auch mal einen Vergewaltiger, meinen Vergewaltiger, ich zeigte ihn an (übrigens mit ein paar Monaten Verzug, weil er mich auch nach seiner schäbigen Tat nicht in Ruhe ließ und weiterstalkte), er (nicht vorbestraft, jung und ohne Familie, allerdings US-Amerikaner) saß ein halbes Jahr in U-Haft, dann ließ man ihn nach der Hauptverhandlung laufen, weil ich es nicht schlussendlich beweisen konnte. Jetzt "kenne" ich ihn allerdings nicht mehr. Seit 22 Jahren kenne ich den nicht mehr.

Ja, ich darf das. Ich darf aus eigener Erfahrung sagen: Ich habe es NICHT bereut und würde es jedem raten, es anzuzeigen. Es ist extrem hart und die Mehrheit (!!) der Entscheider (Kripo, Gutachter, wohl auch eigene Anwältin) hat mir nicht geglaubt, aber ich WUSSTE, was passiert ist. MIt diesem Wissen schafft man es...

Er hat sich danach nie wieder bei mir auch nur gemeldet. WAS war ich froh... Ja, und die U-Haft war eine kleine Wiedergutmachung für mich.

Ich kann die Anzeige sehr empfehlen, aber alle äußeren Umstände (wurde von Dir genannt) müssen berücksichtigt werden.

Ich hatte damals wenig Rückhalt, nur meine Familie. Die sog. Freunde (natürlich ein Großteil seiner Freunde) glaubten IHM, nicht mir. Meine Freundinnen distanzierten sich, sie hatten schlicht Angst. Ich habe es durchgestanden. Ich bin stolz darauf. Denn: Mit MIR nicht.

 
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