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von FrauKrause  am 16.07.2011, 16:32 Uhr

Man sollte es anzeigen....

schon allein die U-Haft bis zur Hauptverhandlung ist für den Täter eine Strafe, auch wenn man es im Nachhinein, je mehr Zeit vergeht, sicher nur sehr sehr schwer zu beweisen ist. Man muss sich auch auf sehr unangenehme Verhöre einstellen, dennnicht immer ist die vorermitteltende Beamtin der Meinung, die Vergewaltigung hat wirklich stattgefunden, das kann sehr schlimm für eine Zeugin sein. Danach geht es dann vor Gericht weiter...

Man muss stark sein. Ich bin jedoch trotz alledem der festen Meinung, JA man sollte es in jedem Fall anzeigen.

LG fk

 
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