Geschrieben von Silvia3 am 17.09.2014, 9:44 Uhr |
Streik Air France und Geld zurück-Frage
Zumindest für Deutschland gibt es ein Urteil, dass die Airline, deren eigene Mitarbeiter streiken (also nicht Bodenpersonal des Flughafens usw.) verpflichtet ist, Schaden von dem Reisenden abzuwenden, d.h. sie muss auf eigene Kosten Umbuchungen vornehmen bzw. kostenlos stornieren.
Wenn Du von einem Streik betroffen bist, ruf bei der Airline (nicht dem Reisebüro wo Du gebucht hast) an und lass Dich auf einen passenden Alternativflug umbuchen. Angenommen Du bist mit AF von München nach Paris gebucht, dann kannst Du verlangen, dass die Dich auf Lufthansa München - Frankfurt - Paris umbuchen, vorausgesetzt es sind Plätze in der Maschine vorhanden.
Du kannst keine Kosten für Folgeschäden, also Hotelstornierungen o.ä. geltend machen.
Mach Dich bei der Hotline auf ewige Warteschlangen gefasst, da kann es schon mal sein, dass Du zwei Stunden lang dudeln lassen musst, bevor Du dran kommst. Je eher Du Dich meldest, umso größer ist die Chance, vernünftig umgebucht zu werden.
Silvia
- Streik Air France und Geld zurück-Frage - Holzkohle 16.09.14, 12:43
- Re: Streik Air France und Geld zurück-Frage - mamabianca 16.09.14, 23:05
- wo ist denn da die höhere Gewalt... - SchwesterRabiata 17.09.14, 8:41
- Re: Streik Air France und Geld zurück-Frage - Silvia3 17.09.14, 9:44
- Re: Streik Air France und Geld zurück-Frage - Holzkohle 17.09.14, 10:19
- Re: Streik Air France und Geld zurück-Frage - halber_ritter 25.09.14, 14:32
- Re: Streik Air France und Geld zurück-Frage - mamabianca 16.09.14, 23:05
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Kann man Aldi-Artikel in jedem Markt umtauschen oder nur wo man gekauft hat?
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