Geschrieben von Hase67 am 24.08.2010, 9:14 Uhr |
Steuerpflichtiges Einkommen = brutto oder netto?
Hi,
ich nehme an, du meinst das, was auf dem Steuerbescheid vom Finanzamt als "zu versteuerndes Einkommen" angegeben ist? Das sind eure Einnahmen abzüglich der Abzüge, die ihr steuerlich geltend machen könnt, also Freibeträge, Kranken- und Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung und andere Sonderausgaben. Es ist also NICHT das Gleiche wie das Bruttogehalt, denn gerade KV, PV und RV sind noch mal ein ganz ordentlicher Batzen, der vom Brutto weggeht.
Im Antrag also nicht das Bruttogehalt angeben, sondern das, was in eurem Steuerbescheid auf der Rückseite unter "zu versteuerndes Einkommen" steht (steht meist kurz über den Erläuterungen zum Steuerbescheid)...
LG
Nicole
- Steuerpflichtiges Einkommen = brutto oder netto? - schnubbi 23.08.10, 20:44
- Re: Steuerpflichtiges Einkommen = brutto oder netto? - Emmasmamma 23.08.10, 20:52
- Re: Steuerpflichtiges Einkommen = brutto oder netto? - Fru 23.08.10, 21:12
- Re: Steuerpflichtiges Einkommen = brutto oder netto? - Leena 23.08.10, 21:14
- Re: Steuerpflichtiges Einkommen = brutto oder netto? - schnubbi 23.08.10, 21:38
- Re: Steuerpflichtiges Einkommen = brutto oder netto? - bobfahrer 23.08.10, 21:49
- Re: Steuerpflichtiges Einkommen = brutto oder netto? - Hase67 24.08.10, 9:14
- Re: Steuerpflichtiges Einkommen = brutto oder netto? - Emmasmamma 23.08.10, 20:52
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