Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Hase67 am 24.08.2010, 9:14 Uhr

Steuerpflichtiges Einkommen = brutto oder netto?

Hi,

ich nehme an, du meinst das, was auf dem Steuerbescheid vom Finanzamt als "zu versteuerndes Einkommen" angegeben ist? Das sind eure Einnahmen abzüglich der Abzüge, die ihr steuerlich geltend machen könnt, also Freibeträge, Kranken- und Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung und andere Sonderausgaben. Es ist also NICHT das Gleiche wie das Bruttogehalt, denn gerade KV, PV und RV sind noch mal ein ganz ordentlicher Batzen, der vom Brutto weggeht.

Im Antrag also nicht das Bruttogehalt angeben, sondern das, was in eurem Steuerbescheid auf der Rückseite unter "zu versteuerndes Einkommen" steht (steht meist kurz über den Erläuterungen zum Steuerbescheid)...

LG

Nicole

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.