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Geschrieben von Leena am 23.08.2010, 21:14 Uhr

Steuerpflichtiges Einkommen = brutto oder netto?

...in welchem Zusammenhang steht denn der Begriff "steuerpflichtiges Einkommen"?

Zumindest im Einkommensteuerrecht gibt es diesen Begriff so eigentlich nicht.

Da gibt es zunächst die Einnahmen (= Brutto-Einnahmen), davon werden die Ausgaben (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) abgezogen, das sind dann die Einkünfte.

Addiert man die verschiedenen Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten zusammen, so hat man die sog. "Summe der Einkünfte".

Von dieser "Summe der Einkünfte" wird dann ggf. der Altersentlastungsbetrag (bei Personen über 64 J.), der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (bei echten Alleinerziehenden) und ggf. auch der Freibetrag für Land- und Forstwirte abgezogen, das ergibt dann den sog. "Gesamtbetrag der Einkünfte", kurz "GdE" genannt.

Von diesem GdE wird dann ein eventueller Verlustabzug abgezogen, Sonderausgaben (incl. Vorsorgeaufwendungen), verschiedene außergewöhnliche Belastungen etc. und Kinderbetreuungskosten abgezogen, und das Ergebnis dieser Rechnung ist dann das "Einkommen".

Vom "Einkommen" werden ggf. wiederum die Kinderfreibeträge abgezogen, ggf. gibt es noch einen sog. Härteausgleich bei bestimmten Einkünften in geringer Höhe, und das Ergebnis dieser Rechnung ist dann das "zu versteuerndes Einkommen", kurz das "zvE".

Und nach diesem "zu versteuernde Einkommen" bemisst sich dann im Prinzip wieder die Einkommensteuer.

Hilft Dir das jetzt irgendwie weiter..?

 
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