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Geschrieben von ohno am 24.08.2011, 23:17 Uhr

Sicher?

Hallo!
Wann ist denn der Kaufpreis fällig, bzw. von was hängt die Fälligkeit ab?

Könnte sein:
Eintragung Eigentumsvormerkung im Grundbuch
Vorlage Löschungsbewilligung(en) Gläubiger von evtl.noch im Grundbuch eingetragener Grundpfandrechte
Genehmigungserklärungen - z.B. von vertretenen Vertragsbeteiligten
Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Stadt / Gemeinde
Einholung Genehmigung vom Landkreis, falls notwendig (GrdstVG)


Es ist eigentlich relativ unwahrscheinlich, dass nach Vertragsabschluss eine Fälligkeit in einem Zeitraum von 2 Monaten vereinbart wird, weil dies abhängig ist von den Arbeitsabläufen der Ämter/Behörden/Banken, auf die man keinen Einfluss hat und die sich, in den meisten Fällen, auch nicht hetzen lassen.

Nicht jeder Vertragsabschluss läßt sich mit einem kurzen Zeitraum abwickeln, dass kommt ganz auf die Gegebenheiten an.

Ich würde an Stelle Deiner Freunde bei der bearbeitenden Angestellten des Notars nachfragen, wann was wo angefordert wurde. Dann wissen sie auch, was fehlt und an wem es liegt. Sollte der Notar, wie Du geschrieben hast, GE noch garnicht eingeholt haben, wird das spätestens dann passiert sein, wenn Deine Freunde das erste Mal nachgefragt haben, da wirds aufgefallen sein, wenn was vergessen wurde. Aber wie gesagt, in der Praxis sind 2 Monate realistisch bei "glatten" Verträgen, ansonsten kann es wirklich länger dauern. Ne Eigentumsvormerkung für ein Grundstück in Berlin im Grundbuch des dortigen Amtsgerichts eintragen zu lassen dauert definitiv länger - da Großstadt, als eine solche im Grundbuch eines Amtsgerichts, was Kleinstädte umfasst.

Das schon 1.000 EuR geflossen sind, können Gebühren vom Grundbuchamt sein für Eintragung Eigentumsvormerkung/Löschung eingetragener Rechte, Grunderwerbssteuer (Finanzamt). Das müssen aber Deine Freunde wissen.

LG, ohno

 
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