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Geschrieben von Bine_79 am 24.08.2011, 19:37 Uhr

Notar schlampt

Guten Abend,

vielleicht kann jemand kurz helfen: Freunde von uns kaufen ein Haus direkt vom Eigentümer (Kredit steht schon), Notar wurde vom Verkäufer ausgesucht. Nun schlampt dieser ohne Ende rum, sprich, Bank zahlt nicht, da noch Genehmigungen fehlen, Notar "vertröstet" ständig und legt wohl sogar auf. Man müsste den Notar doch rechtlich belangen können. Bei der Notarkammer? Wie macht man das am Besten? Schon, jetzt während des Procederes um etwas in der Hand/Beweis zu haben oder im Anschluss?

Danke!

 
15 Antworten:

Re: Notar schlampt

Antwort von Suka73 am 24.08.2011, 19:46 Uhr

der Notar "schlampt" nicht in dem Moment, wo nicht ausgezahlt werden kann, weil Genehmigungen, Negativzeugnis, Löschungen im GB usw. fehlen. Das hat nichts mit dem Notar zu tun sondern mit den ÄMTERN, dann sollen sie sich dort beschweren. Nach der Beurkundung ist der Notar auch nur noch Mittelsmann, der beim Grundbuchamt, beim Finanzamt usw. die Genehmigungen einholt, wie lange die dann brauchen (und die BRAUCHEN manchmal) liegt aber nicht in seiner Hand. Bevor Ihr also zur Notarkammer geht, würde ich nachprüfen, ob von seiner SEite aus alle Genehmigungen eingeholt wurden. Wenn ja, kann er nichts anderes machen als Eure Freunde zu vertrösten (siehe oben, liegt nicht in seiner Hand) - erst wenn alles da ist, kommt es auch zur Auszahlung vom Notaranderkonto. Und warum sollte der Notar die Genehmigungen nicht einreichen, erst nach Abschluss - sprich nach Kaufpreisüberweisung kann er ja auch erst seine Rechnung stellen.

Grüßt Sue, eine ehemalige Notarfachangestellte

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Re: Notar schlampt

Antwort von Bine_79 am 24.08.2011, 19:54 Uhr

Sie klappern ja inzwischen selbst schon die Ämter ab, da der Notar einige Ämter noch gar nicht angeschrieben hat! Und der Vertrag wurde vor mindestens zwei Monaten unterschrieben. Finde ich nicht grad professionell.

Wir haben selbst gerade ein Haus gekauft und da lief das alles recht fix und reibungslos.

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Re: Notar schlampt

Antwort von Bine_79 am 24.08.2011, 19:55 Uhr

achso, sie haben wohl auch schon ca. 1000 € gezahlt. Kommt mir alles etwas spanisch vor...

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Was genau soll denn fehlen?

Antwort von donnalüttchen am 24.08.2011, 20:23 Uhr

"Genehmigungen" sind doch eigentlich beim Hauskauf garnicht notwendig... es geht doch doch eher um Geschichten wie die Auflassungsvormerkung, die Banken zur Freigabe des Darlehens benötigen. Kann es sein, dass es Probleme mit der Bank des Verkäufers gibt, die bei einer noch nicht abgezahlten Immobilie noch im ersten Rang steht? Ein solches Problem hatten unsere ehemaligen Nachbarn nämlich beim Hauskauf - der Notar hatte daran garantiert keine Schuld.

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Re: Was genau soll denn fehlen?

Antwort von Bine_79 am 24.08.2011, 20:35 Uhr

Was genau fehlt, weiß ich leider nicht, außer das Baulastenverzeichnis, was sie nun schon selbst beantragt haben, aber ob das für die Auszahlung des Darlehns notwendig ist...keine Ahnung

An der Bank des Verkäufers kann es m. E. nicht liegen, da die selbst Druck machen bei unseren Freunden.

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Normal

Antwort von donnalüttchen am 24.08.2011, 21:00 Uhr

übernimmt ja der Käufer automatisch die Baulasten auf dem fraglichen Grundstück, es sei denn, es wurde eine Baulast gelöscht. Das dürfte aber auch unerheblich für die Rechtsgültgkeit des Kaufvertrages sein. Bei Umbaumaßnahmen bspw. spielt das eher eine Rolle; sodass die Bank deshalb noch eine eindeutige Rechtslage haben möchte, wenn der geplante Umbau möglicherweise garnicht realisierbar wäre.

Dann scheint der Fall ja doch etwas komplizierter zu sein. Normal ist etwas anderes...

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war bei uns auch so...

Antwort von Christine70 am 24.08.2011, 21:34 Uhr

nur daß ich wußte,welche unterlagen fehlen.
bei uns konnte der notar nix für.

bei JEDEM verkauf, egal ob von privat oder nicht, hat die gemeinde das Vorkaufsrecht und muss schriftlich auf dieses verzichten und das an den notar schicken.

bei uns hat die stadt gepennt... erst war der bürgermeister in urlaub, dann die stadträte..erst als wir richtig sauer wurden, gings ganz schnell.

nicht immer auf den notar schieben. erst fragen, welche unterlagen genau fehlen.

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mir auch...

Antwort von Christine70 am 24.08.2011, 21:36 Uhr

ich kann das nicht glauben... wenn er wirklich so schlampig ist, wäre er kein notar mehr.

bei uns hat es fast 3 monate gedauert. september haus gekauft, dezember erst die schlüssel bekommen.

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Re: war bei uns auch so...

Antwort von Suka73 am 24.08.2011, 22:14 Uhr

Donnerlüttchen, hast Du mal im Notariat gearbeitet? Nein? Also erzähl mir bitte nix von beim Hauskauf ist nichts notwendig.

Und ja, es fallen auch vorher schon Gebühren an, da es Zwischenabrechnungen gibt (z.B. für die Auflassungserklärung), das ist normal und muss Euch nicht spanisch vorkommen.

Wenn der Notar nachweislich selbst geschlampt und irgend welche Anträge auf Genehmigungen noch nicht eingereicht hat, kann man natürlich zur Notarkammer gehen.

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Sicher?

Antwort von ohno am 24.08.2011, 23:17 Uhr

Hallo!
Wann ist denn der Kaufpreis fällig, bzw. von was hängt die Fälligkeit ab?

Könnte sein:
Eintragung Eigentumsvormerkung im Grundbuch
Vorlage Löschungsbewilligung(en) Gläubiger von evtl.noch im Grundbuch eingetragener Grundpfandrechte
Genehmigungserklärungen - z.B. von vertretenen Vertragsbeteiligten
Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Stadt / Gemeinde
Einholung Genehmigung vom Landkreis, falls notwendig (GrdstVG)


Es ist eigentlich relativ unwahrscheinlich, dass nach Vertragsabschluss eine Fälligkeit in einem Zeitraum von 2 Monaten vereinbart wird, weil dies abhängig ist von den Arbeitsabläufen der Ämter/Behörden/Banken, auf die man keinen Einfluss hat und die sich, in den meisten Fällen, auch nicht hetzen lassen.

Nicht jeder Vertragsabschluss läßt sich mit einem kurzen Zeitraum abwickeln, dass kommt ganz auf die Gegebenheiten an.

Ich würde an Stelle Deiner Freunde bei der bearbeitenden Angestellten des Notars nachfragen, wann was wo angefordert wurde. Dann wissen sie auch, was fehlt und an wem es liegt. Sollte der Notar, wie Du geschrieben hast, GE noch garnicht eingeholt haben, wird das spätestens dann passiert sein, wenn Deine Freunde das erste Mal nachgefragt haben, da wirds aufgefallen sein, wenn was vergessen wurde. Aber wie gesagt, in der Praxis sind 2 Monate realistisch bei "glatten" Verträgen, ansonsten kann es wirklich länger dauern. Ne Eigentumsvormerkung für ein Grundstück in Berlin im Grundbuch des dortigen Amtsgerichts eintragen zu lassen dauert definitiv länger - da Großstadt, als eine solche im Grundbuch eines Amtsgerichts, was Kleinstädte umfasst.

Das schon 1.000 EuR geflossen sind, können Gebühren vom Grundbuchamt sein für Eintragung Eigentumsvormerkung/Löschung eingetragener Rechte, Grunderwerbssteuer (Finanzamt). Das müssen aber Deine Freunde wissen.

LG, ohno

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Re: Sicher? schön geschrieben

Antwort von Suka73 am 24.08.2011, 23:24 Uhr

genau das meinte ich ja. Ich erinnere mich z.B. an einen Kaufvertrag, und es war wirklich was Banales ohne Schnickschnack, das war hier in Berlin und der war erst im Mai durch... Es hing bei uns grundsätzlich an der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das FA.

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Re: war bei uns auch so...

Antwort von Christine70 am 24.08.2011, 23:28 Uhr

wir mussten vorher gar nix zahlen, erst als alles abgeschlossen war kam eine rechnung.

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Re: Sicher? schön geschrieben

Antwort von Christine70 am 24.08.2011, 23:31 Uhr

wie oben geschrieben wars bei uns die gemeinde, die auf ihr vorkaufsrecht verzichten sollte in schriftlicher form. die haben das ewig rausgezögert. erst als wir beim bürgermeister nachfragten, gings auf einmal ganz schnell.

und was mir noch einfällt, die unterschrift der beiden hauseigentümer. die frau hat sofort unterschrieben, aber der mann konnte nicht, da er inhaftiert war. das verzögerte nochmal alles um 4 wochen.

wie gesagt, es kann sich hinziehen.

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Re: Sicher? schön geschrieben

Antwort von Zwurzenmami am 25.08.2011, 8:29 Uhr

Wir haben von allen Anträgen Durchschriften erhalten und da ich das selbst jahrelang gemacht habe (gelernte ReNo) wußte ich genau was noch fehlt.
Beim FA hat es auch gehakt und da hab ich dann direkt angerufen und nachgefragt.

Wir hatten noch Erben, die nochmal zustimmen mußte, dass das Haus verkauft werden konnte. Die waren sich leider nicht grün, so dass da jeder zu einem anderen Notar gegangen ist, war uns aber egal, da das ja nicht unser Geld war.

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*prust*

Antwort von donnalüttchen am 25.08.2011, 9:56 Uhr

Hast du mal bei einem Baufinanzierer gearbeitet, oder woher willst du wissen, welche Unterlagen die Bank benötigt, um das Darlehen auszuzahlen? DARUM ging es in dem AP...

Auch bei uns gab es eine Gesamtrechnung. Und nun?

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