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Geschrieben von shinead am 11.07.2014, 15:44 Uhr

schau mal....

>>Ist die Grundsteuer nicht im Mietvertrag aufgelistet , so darf sie auch nicht umgelegt werden.

Die Nebenkosten werden meist nicht einzelnen aufgelistet. Es reicht auch ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung. Damit sind die üblichen Nebenkosten umlegbar.

 
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