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Geschrieben von pivi am 11.07.2014, 16:16 Uhr

schau mal....korrekt

du hast natürlich recht, mein Beispiel war auch nur eines von hunderten. Wenn ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung im MV fehlt , kann nur dies umgelegt werden was auch vertraglich festgehalten wurde.Deswegen war auch meine Aussage, dass zuerst einmal der MV zu prüfen sei, welche BK-Kosten vereinbart sind.
Wir haben hier in der Praxis schon die tollsten Dinge erlebt , gerade bezüglich der Ausfertigung von MV.

LG

 
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