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Geschrieben von lilliblue am 11.07.2014, 9:01 Uhr

Abrechnung Nebenkosten

kennst sich jemand damit aus?

Hätte da ne Frage :-)

 
18 Antworten:

Re: Frag einfach und dann wirst Du sehen,

Antwort von Franke am 11.07.2014, 11:23 Uhr

ob sich jemand damit auskennt.

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Re: Frag einfach und dann wirst Du sehen,

Antwort von lilliblue am 11.07.2014, 12:24 Uhr

Ja, das könnte ich machen :-)

Ich habe meine vor ein paar Tagen bekommen und weiß nicht, ob das alles aufgezählt werden darf, was er mir reingeschrieben hat.

Wegen der Heizung ärgert es mich etwas, denn ich habe noch nie in der Wohnung geheizt, weil es so warm drin ist (Rohre sind immer warm), aber gut, da rede ich mit dem Vermieter nochmal.

Ich hänge im nächsten Posting mal die Abrechnung rein

Vielleicht weiß das ja jemand :-)

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Re: Frag einfach und dann wirst Du sehen,

Antwort von lilliblue am 11.07.2014, 12:30 Uhr

lädt nicht hoch, ich tippe mal :-)

Müllabfuhr
Reinigungsmittel
Stromkosten
Wasser/Abwasser
Versicherungen
Heizung/Warmwasser
Gartenpflege
Winterdienst
Hausmeister
Sonstige Kosten
Aufzugswartung und Notruf
Grundsteuer

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Ja sollen denn Deine Nachbarn....

Antwort von Trini am 11.07.2014, 12:32 Uhr

Deine warme Wohnung bezahlen???

Wie werden denn die Heizkosten ermittelt?
Hast Du solche Zähler an den Heizkörpern?
Oder wirklich einen Heizungszähler?

Trini

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Re: Frag einfach und dann wirst Du sehen,

Antwort von Fru am 11.07.2014, 12:33 Uhr

natürlich darf er das abrechnen, sind die ganz normalen Nebenkosten.

Und was das heizen angeht, Du wirst doch einen Zähler oder ähnliches haben, hast Du nichts verbraucht, zahlst Du nicht. Verbrauchst Du, zahlst Du.

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Re: Frag einfach und dann wirst Du sehen,

Antwort von Mehtab am 11.07.2014, 12:36 Uhr

Hallo lilliblue,

bei der Heizung wird ein bestimmter Prozentsatz nach dem Verbrauch und der Rest nach der Größe der Wohnung aufgeteilt (meistens je 50 %). Der Verbrauchsteil ist bei mir auch nur ein Bruchteil der Kosten, die mir automatisch nach Quadratmetern verrechnet werden. Dies ist in der Heizkostenverordnung so festgelegt. Da kannst du dich nur an den Bundeswirtschaftsminister wenden, damit er endlich diese Verordnung ändert, sonst zahlst du immer, egal, ob du überhaupt geheizt hast. Du zahlst nämlich die Heizkosten der anderen kräftig mit.

Wie hoch sind deine "sonstigen Kosten"? Da könntest du mal nachfragen, was das ist, wenn es sich lohnt.

Viele Grüße

Mehtab

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Lies selbst

Antwort von Trini am 11.07.2014, 12:37 Uhr

http://www.test.de/Betriebskostenabrechnung-So-finden-Sie-die-Fehler-4234442-4234448/

Trini

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Re: Ja sollen denn Deine Nachbarn....

Antwort von lilliblue am 11.07.2014, 12:39 Uhr

Hab ich das gesagt, dass meine Nachbarn zahlen sollen?

Ich habe Zähler am Heizkörper, die Röhrchen werden abgelesen. In der ganzen Anlage ist bekannt, dass die Wohnungen sehr warm sind. Ich denke das die meisten der Anlage nicht heizen. Mir ist klar, dass man immer einen gewissen Verbrauch hat, auch wenn die Heizung aus ist. Aber 1200 Euro für Heizung und Warmwasser fand ich jetzt viel.

Vor ein paar Tagen sagte mir ein Nachbar, im Einbauschrank ist ein Rohr, da sind Drehschalter, die soll ich mal ausdrehen. Das hat mir mein Vermieter z.b. nicht gesagt...

Aber mir ging es eigentlich nur um die Nebenkosten, war mir jetzt nicht sicher, ob z.b. die Grundsteuer umgelegt werden darf

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Die warmen Rohre....

Antwort von Trini am 11.07.2014, 12:40 Uhr

sorgen ja für die warme Wohnung.

Wenn jetzt keiner Heizen würde (weil man nur am Heizungsverbrauch der anderen partizipieren will), säßen alle im Kalten.
Oder soll allein Omi Meier im obersten Stock die Heizkosten tragen?

Trini

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Re: Frag einfach und dann wirst Du sehen,

Antwort von lilliblue am 11.07.2014, 12:40 Uhr

Die sonstigen Kosten sind nicht hoch - 13 Euro

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Siehe Test-HP

Antwort von Trini am 11.07.2014, 12:41 Uhr

Ja, sie darf umgelegt werden.

Trini

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Re: Frag einfach und dann wirst Du sehen,

Antwort von lilliblue am 11.07.2014, 12:42 Uhr

Danke, nun weiß ich Bescheid

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100 Euro im Monat...

Antwort von Trini am 11.07.2014, 12:44 Uhr

ist doch nicht wirklich viel für heizung und Wasser.

Wenn keiner im Haus die Heizung an hat, kann/muss der Vermieter die angefallenen Kosten (irgendwie werden die Rohre ja heiß gemacht) für Fernwärme oder Gas/Öl halt über die Wohnfläche auf die Mieter umlegen.

Trini

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Re: schau mal....

Antwort von pivi am 11.07.2014, 15:18 Uhr

welche Vereinbarungen in Deinem Mietvertrag abgeschlossen wurden.Grundsätzlich ist fast alles was das Mietobjekt betrifft umlegbar. Aber gerade bei älteren Mietverträgen ( oder einfach durch Unwissenheit des Vermieters oder Maklers ) sind viele Posten nicht aufgeführt.Zu Beachten sei auch der Umlageschlüßel.( gesetzlich,nach Wohnfläche,Personen,Wohneinheiten,Verbrauch usw.)
Ist die Grundsteuer nicht im Mietvertrag aufgelistet , so darf sie auch nicht umgelegt werden.Könnte jetzt hunderte Beispiele nennen.
Deswegen ganz wichtig schau in den Mietvertrag und prüfe deine Abrechnung.
Laß Dir im Notfall einsicht in die Unterlagen geben ( Rechnungen usw.)

Bei Unklarheiten hilft auch der Mieterbund ( Wir sind die anderen und vertreten die Vermieter :):):

LG
bei weiteren Fragen kannst mir gerne ne PN schreiben.

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Re: schau mal....

Antwort von shinead am 11.07.2014, 15:44 Uhr

>>Ist die Grundsteuer nicht im Mietvertrag aufgelistet , so darf sie auch nicht umgelegt werden.

Die Nebenkosten werden meist nicht einzelnen aufgelistet. Es reicht auch ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung. Damit sind die üblichen Nebenkosten umlegbar.

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Re: schau mal....korrekt

Antwort von pivi am 11.07.2014, 16:16 Uhr

du hast natürlich recht, mein Beispiel war auch nur eines von hunderten. Wenn ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung im MV fehlt , kann nur dies umgelegt werden was auch vertraglich festgehalten wurde.Deswegen war auch meine Aussage, dass zuerst einmal der MV zu prüfen sei, welche BK-Kosten vereinbart sind.
Wir haben hier in der Praxis schon die tollsten Dinge erlebt , gerade bezüglich der Ausfertigung von MV.

LG

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Re: Frag einfach und dann wirst Du sehen,

Antwort von mama von joshua am tab am 13.07.2014, 20:25 Uhr

Selbst wenn du nix verbraucht hast an Heizung -was ich mir nicht vorstellen kann- wird das Treppenhaus trotzdem geheizt und die Kosten werden auf alle Mieter umgelegt.

Du bist berechtigt, die Abrechnungen einzusehen. Mach das doch einfach mal, dann siehst du wie was berechnet wurde.
Grundsteuer darf selbstverständlich auf die Mieter umgelegt werden genau wie die Wohngebaeudeversicherung auch. Der Rest sind auch normale umlagefaehige Kosten.

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Re: Ja sollen denn Deine Nachbarn....

Antwort von mama von joshua am tab am 13.07.2014, 20:28 Uhr

1200 Euro im Jahr fuer Hz und WW ist nicht viel, das sind 100 Euro pro Monat. Oder duschst du auch mit kaltem Wasser? In den Heizungs- und Wasserkosten sind normalerweise auch Zaehlergebuehr, Abwasser, Oberflaechenwasser etc mit drin.

Grundsteuer darf immer umgelegt werden.

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