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Geschrieben von pivi am 11.07.2014, 15:18 Uhr

schau mal....

welche Vereinbarungen in Deinem Mietvertrag abgeschlossen wurden.Grundsätzlich ist fast alles was das Mietobjekt betrifft umlegbar. Aber gerade bei älteren Mietverträgen ( oder einfach durch Unwissenheit des Vermieters oder Maklers ) sind viele Posten nicht aufgeführt.Zu Beachten sei auch der Umlageschlüßel.( gesetzlich,nach Wohnfläche,Personen,Wohneinheiten,Verbrauch usw.)
Ist die Grundsteuer nicht im Mietvertrag aufgelistet , so darf sie auch nicht umgelegt werden.Könnte jetzt hunderte Beispiele nennen.
Deswegen ganz wichtig schau in den Mietvertrag und prüfe deine Abrechnung.
Laß Dir im Notfall einsicht in die Unterlagen geben ( Rechnungen usw.)

Bei Unklarheiten hilft auch der Mieterbund ( Wir sind die anderen und vertreten die Vermieter :):):

LG
bei weiteren Fragen kannst mir gerne ne PN schreiben.

 
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