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Geschrieben von Einstein-Mama am 09.02.2017, 17:31 Uhr

Ruhigstellung im Pflegeheim

Du musst da eigentlich nichts fragen, denn heute muss ja alles in den Akten begründet sein.
Also, wenn er unruhig war, dann muss das dokumentiert sein. Wenn er deshalb vom Arzt Bedarfsmedikation erhielt, so muss der Bedarf in den Akten nachvollziehbar sein.
Ebenso bei einer Festmedikation.
Sollte das alles nicht der Fall sein, wäre ein neuer Schlaganfall wirklich möglich, aber auch das hätte man ja merken müssen!
Gut,dass deine Schwägerin vom Fach ist! Sie soll die komplette Akte lesen, insbesondere die Dokumentation der Pflege, ebenso der Aufwand der täglich betrieben wird!
Also, Mobilisation etc!
Da der ganze Spaß ja auch viel Geld kostet, sollte die Grundpflege vollständig dokumentiert sein! Auch das Verabreichen der Nahrung, Mundpflege, Lagerung, Mobilisation und eben alles was dazugehört!

 
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