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Geschrieben von Berlin! am 20.02.2023, 21:08 Uhr

Regelung KiGa

Das düfte ein klassischer Fall von Pech gehabt sein.
Das Kind haftet sicher nicht, dessen Eltern sicher auch nicht (Sippenhaft gibt es zum Glück nicht mehr). Die Erzieherinnen persönlich nur bei Vorsatz und der Träger eben auch nur bei groben Fehlern. Nichts davon kann ich erkennen.

Aber selbst wenn jemand haften würde: was willst Du denn tun? Verklagen? Anzeigen?

 
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