Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sille74 am 08.12.2020, 10:38 Uhr

Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Wenn ich mir § 439 BGB anschaue, dann würde ich mal sagen, dass Ihr, wenn Ihr Lieferung des richtigen Bettes verlangt, auch den Zusammenbau bzw. die Zusammenbaukosten und den Transport verlangen könnt. Ob ihr auch den Abbau bzw. die Kosten für den Abbau des falschen Bettes verlangen könnt, hängt m.E. davon ab, ob der Zusammenbau unter § 439 Absatz 3 BGB fällt (da ist eigentlich nur von Einbau in eine andere Sache oder Anbringen an eine andere Sache die Rede). Das kann ich Dir nicht sagen, wie da die vorherrschende Meinung ist. Falls § 439 Absatz 3 BGB bei bloßem Zusammenbau einer Sache nicht gilt, könnt Ihr m.E. auch den Abbau verlangen. Falls hier § 439 Abss. 3 BGB anzuwenden ist, kommt es darauf an, ob ihr den Mangel beim Zusammenbauen grob fahrlässig nicht erkannt habt.

Abernur, weil Ihr Rechte habt, heißt das ja nicht unbedingt, dass der Verkäufer so ohne Weiteres einlenkt (leider) und ggf. müsstet Ihr Eure Rechte dann irgendwie durchsetzen. Ich weiß nicht, ob es mir das wert wäre. Ich glaube, ich würde versuchen, den Verkäufer mit einem "juristisch" klingenden Schreiben, in dem ich meine Rechtsauffassung (s.o.) sehr selbstsicher darlege, zu beeindrucken und schauen, was passiert. Wenn er sich aber arg stur stellt, würde ich glaube ich, eines der Angebote zähneknirschend annehmen ...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.