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Geschrieben von Berlin! am 07.12.2020, 23:36 Uhr

Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Eine Falschlieferung, die hier vorliegt, ist ein Mangel.
Ihr habt also die üblichen Mangegewährleistungsrechte.
Wichtig: Ihr könnt entweder die Minderung annehmen oder ihr bleibt beim Rücktritt. Nur im letzten Fall könnt ihr auch Schadenersatz geltend machen.

Dazu gehört auch der Aufwendungsersatz, das heißt, ihr könnt solche Aufwendungen ersetzt verlangen, die ihr im vertrauen auf die mangelfreie Lieferung billigerweise machen durftet. Es ist nun Fallfrage, ob das Aufbauen durch den Tischler dazu gehört. Dafür spricht, dass auch dieser Fachmann sehr lange für den Aufbau gebraucht hat.

Diese Ansprüche könnt ihr aber nur alternativ zum Schadenersatz statt der Leistung verlangen.

 
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